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01.08.2009 Verschiedene Rechtskulturen beim Datenschutz

01.08.2009: Verschiedene Rechtskulturen beim Datenschutz

Datenschutz ist in Europa ein geheiligtes Grundrecht. Das ist gerade in Deutschland historisch leicht erklärbar. In den USA gibt es dagegen rechtshistorisch keinen Datenschutz, sondern nur ein Recht auf eine unversehrte Privatsphäre.

In Deutschland garantieren die Gesetze dem Bürger, dass im Normalfall niemand das Recht hat, ungefragt Informationen über seine Person zu erheben oder zu speichern. In den USA dagegen muss der Bürger sein Recht auf Privatsphäre aktiv in Anspruch nehmen. Und anders als in Europa gibt es in den USA auch keinen unabhängigen Datenschutzbeauftragten.

In der Wirtschaft und der Politik garantiert das in den USA eine Transparenz, die auch den europäischen Gesellschaften gut täte. So sind in den USA Steuererklärungen, Gerichtsakten und Besitzverhältnisse öffentlich einsehbar. Auf der anderen Seite können gerade Fehler im System das Leben in einer solchen Gesellschaft ohne Datenschutz zur Hölle machen. Wer nach den Anschlägen vom 11. September auf einer der "No-Fly"-Listen des Ministeriums für Heimatschutz landete, konnte nicht mehr fliegen, wer seinen Unbedenklichkeitsstatus bei einem der Institute zur Erhebung von Kreditwürdigkeit verliert, kann weder eine Wohnung anmieten noch einen Handyvertrag abschließen.

Wer sich ins Internet begibt, wer amerikanische Software oder Computer benutzt, der lässt sich automatisch auf die amerikanische Sichtweise ein. Da dürfen dann Microsoft und Apple oft Dinge tun, für die in Deutschland selbst staatliche Ermittler einen Gerichtsbeschluss brauchen.

Die Apple-Zentrale kann z.B. mit iTunes auch erkennen, ob ein Musikstück im Onlineshop gekauft, von einer CD auf den Computer geladen oder von einer unbekannten Quelle besorgt wurde. Andere Software-Hersteller nutzen die Aktualisierung per Internet, um festzustellen, ob Programme legal gekauft wurden. Mit den Smartphones erobert die Computertechnologie gerade die letzten nichtcomputerisierten Nischen des Lebens. Da aber wird mit GPS und anderen Ortsbestimmungssystemen selbst der aktuelle Aufenthaltsort jedes Menschen Teil seines Datenprofils.

Man kann sich gegen solche nur Zugriffe wehren, indem man solche automatischen Überprüfungen abstellt, Cookies deaktiviert oder den Computer gleich vom Netz nimmt. 1998 wurde zwischen der EU und den USA ein Abkommen für den Datenverkehr geschlossen aber diese verschiedenen Sichtweisen haben sich nicht angenähert.

Mehr dazu bei http://www.sueddeutsche.de/J5R38H/2990077/Kampf-der-Rechtskulturen.html


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Tags: #USA #EU #Datenschutz #Rechtskultur #Privatsphaere #Softwarehersteller
Erstellt: 2009-08-01 08:49:52
Aufrufe: 2817

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