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18.03.2015 Inhaftierung von Schutzsuchenden verhindern!

Regierungskoalition plant umfassende Inhaftierungsmöglichkeiten für Flüchtlinge

Flucht ist kein Verbrechen – unter diesem Motto organisierte PRO ASYL im Jahr 2012 Widerstand gegen ein europaweit geplantes Inhaftierungsprogramm für Flüchtlinge.

Jetzt sollen umfassende Inhaftierungsmöglichkeiten für Asylsuchende auch in Deutschland Realität werden. Mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung bereitet die Regierungskoalition dazu die rechtliche Grundlage vor. Allen Asylsuchenden, die auf ihrer Suche nach Schutz aus einem anderen EU-Land nach Deutschland eingereist sind und somit die europäischen Dublin-Regelungen verletzt haben, droht zukünftig Haft und anschließend die Abschiebung.

PRO ASYL geht gegen dieses Vorhaben an. Wir fordern die Regierungsparteien dazu auf, die geplanten Regelungen aus der Gesetzesvorlage zu streichen. Als einflussreiches EU-Land darf sich Deutschland nicht der menschenunwürdigen Praxis anschließen, Flüchtlinge – nur weil sie Schutz suchen – einzusperren.

Bitte unterstützen Sie unsere Forderung und beteiligen Sie sich an unserer E-Mail-Aktion an die Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion. In diesem Schreiben fordern wir zudem, die dringend notwendige gesetzliche Bleiberechtsregelung für Geduldete deutlich wirksamer zu gestalten. Setzen Sie sich mit uns dafür ein, dass Flüchtlinge die Chance auf eine sichere Lebensperspektive haben.

Zur Petition: http://www.proasyl.de/index.php?id=1944

Mehr dazu bei https://www.proasyl.de

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Kommentar: RE: 20150318 Inhaftierung von Schutzsuchenden verhindern!

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“, der am Freitag, den 6. März 2015 in erster Lesung im Bundestag beraten wird (BT-Drs.18/4097).

Der Teil des Gesetzentwurfes, der repressive Maßnahmen gegen Flüchtlinge (Abschiebehaft, Einreiseverbote) ausweitet, ist aus grund- und menschenrechtlicher Sicht abzulehnen. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert die Bundestagsabgeordneten der CDU und SPD in einem Schreiben auf, dem Regierungsentwurf die Zustimmung zu verweigern.

In der Stellungnahme heißt es abschließend: „Der zweite Teil des Gesetzentwurfes ist allein unter dem Vorsatz geschrieben worden, Abschiebungen mittels Freiheitsentzug zwangsweise durchsetzen und beschleunigen, sowie Ausgrenzungen unerwünschter Flüchtlinge vornehmen zu können. Dabei hat man in der CDU und SPD offensichtlich jegliches menschenrechtliche und humane Maß verloren. Denn die Inhaftierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden wird mit diesem Gesetzesentwurf und seinen Eingriffsrechten extrem erleichtert. In das Grundrecht der Freiheit der Person wird allein aus Gründen, die Arbeit der Flüchtlingsverwaltung zu optimieren, schwerwiegend eingegriffen.“ Die Stellungnahme des Grundrechtekomitees ist hier zu finden: http://www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/Stellungnahme%20Grundrechtekomitee.pdf

Grundrechtekomitee, 18.03.2015 10:48


 


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Tags: #Asyl #Haft #Gesetz #Bleiberecht #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Grundrechte #Menschenrechte
Erstellt: 2015-03-18 08:13:26
Aufrufe: 1479

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