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11.04.2015 DSB erklärt WhatsApp-Nutzung für unzulässig

"Die Nutzung von WhatsApp in der derzeitigen Ausgestaltung des Dienstes ist unzulässig"

... hat der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix für die interne Smartphone-Kommunikation in Pflegeheimen und beim Pflegedienst festgestellt.

Eine derartige Kommunikation sei zwar kostengünstig, bedürfe jedoch "vielfältiger sicherheitstechnischer Vorkehrungen und insbesondere einer zuverlässigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung", denn auch für Pflegekräfte gelte die Schweigepflicht.

Er verwies darauf, dass einige Messaging-Dienste eine Überprüfungsfunktion anbieten, z.B. über den gegenseitigen Scan von QR-Codes von Smartphone zu Smartphone. Als Beispiel dafür nannte er das schweizerische Unternehmen "Threema".

Mehr dazu bei http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Datenschutz-Beauftragter-erklaert-WhatsApp-Nutzung-fuer-unzulaessig

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Altenpflege #Pflegedienste #WhatsApp #Handy #Smartphone #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Facebook #sozialeNetzwerke
Erstellt: 2015-04-11 07:28:53
Aufrufe: 1590

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