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Was ist im Testament für den digitalen Nachlass zu beachten?Wenn ein Mensch stirbt – was wird dann aus seinen Spuren im Internet? Bekommen die Erben Zugriff auf Facebook, Ebay, Twitter und Yahoo? Auf jeden Fall sitzen erstmal diverse Datenkraken auf dem digitalen Erbe und weigern sich beharrlich davon etwas abzugeben. Damit sich die Hinterbliebenen viel Ärger ersparen sollten einige Dinge vorher geregelt sein. Wenn man keinen elektronischen Passwort-Safe besitzt, so helfen schon handschriftliche Notizen über die vielen Accounts und ihre Zugangsdaten, die sich im Laufe eines Lebens angesammelt haben. Die Stiftung Warentest hat dafür einen Vorsorge-Set ausgearbeitet: Patientenverfügung, Testament, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht beantwortet diese Fragen einfach und praxisnah und führt Schritt für Schritt durch die entsprechenden Formulare. Mehr dazu und was alles passieren kann, wenn man nicht vorgesorgt hat, bei https://www.test.de/Digitaler-Nachlass-So-koennen-Erben-Online-Konten-aufloesen-4817679-0/ Alle Artikel zu Kategorie[28]: Begriffserklärungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2sC Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4951-digitaler-nachlass.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4951-digitaler-nachlass.html Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #digitalerNachlass #Testament #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere Erstellt: 2015-05-14 10:48:26 Aufrufe: 1982 Kommentar abgeben |
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