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30.05.2015 UN-Berichterstatter für freie Meinungsäußerung

Unternehmen, Organisationen und Staaten sollen Verschlüsselung unterstützen

Wird verschlüsselte und/oder anonymisierte Onlinekommunikation durch das Recht auf Privatsphäre und die Redefreiheit geschützt?

Dies untersucht der Bericht des UN-Berichterstatter für die freie Meinungsäußerung (freedom of expression), David Kaye, der kürzlich den Report on encryption, anonymity, and the human rights framework vorgelegt hat.

In dem Bericht wird anerkannt, dass Verschlüsselung wie auch Anonymisierung wichtige Werkzeuge sind, um das Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben zu können.  Staaten wird nahegelegt, entsprechende Gesetze auf den Weg zu bringen und die Diskussion nicht immer nur im Hinblick auf möglichen Missbrauch (Stichwort: Terrorgefahr) zu führen (z.B. Absatz 59) und auch Firmen und private Unternehmen sollen Verschlüsselung und sichere Kommunikation fördern.

Mehr dazu bei http://kubieziel.de/blog/archives/1596-Bericht-der-UN-zu-Verschluesselung-und-Anonymitaet.html

Der UN-Bericht im DOC-Format und als PDF

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Tags: #Grundrechte #UNBericht #anonym #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) #BDSG #Verschluesselung #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Internetsperren #Netzneutralitaet #OpenSource
Erstellt: 2015-05-30 08:58:14
Aufrufe: 1478

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