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04.10.2015 BÜPF greift auf Mitarbeiter in Rumänien zurück

Die Schweizer Behörden dürfen die Kommunikationsdaten von Verdächtigen nur auf richterlichen Entscheid einsehen – etwa beim Verdacht auf ein Verbrechen. Dann wird der Dienst ÜPF aktiv. Deshalb sind die Beschäftigten alle "vertrauenswürdige Beamte" des Staats.

Doch ein vorgelagerter Prozess liegt in fremden Händen. Die Durchführung der Überwachungsaufträge liegt bei den Internet- und Telefonprovidern und die sind privat und nicht national organisiert. So bestätigt eine Sprecherin des Anbieter Salt: "Bei einer angeordneten Überwachung erfolgt die Aktivierung einer Überwachung zuhanden des Dienstes des Bundes teilweise aus der europäischen Hauptsteuerungszentrale von Ericsson in Rumänien und teilweise aus der Schweiz".

Der Fehler liegt mal wieder beim hastig gestrickten Überwachungsgesetz. Der Gesetzgeber offengelassen, wo eine Firma Daten aufbewahrt und von wo aus sie eine Überwachung durchführt.

Mehr dazu bei http://www.20min.ch/schweiz/news/story/30745904

Siehe zum Schweizer BÜPF auch

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Tags: #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung #Schweiz #BUePF #Rumaenien #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten
Erstellt: 2015-10-04 07:48:03
Aufrufe: 1834

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