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07.10.2015 Doppelter Tresor und 24-Stunden-Überwachung

Grüne und Linke klagen auf Herausgabe der Selektorenliste der NSA - Nun ist sogar die Klage selbst geheim

Grüne und Linke haben vor dem Bundesverfassungsgericht "wegen Nichtvorlage sächlicher Beweismittel an den 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages" die Regierung verklagt. Angeklagte sind die Bundesregierung und der Chef des Bundeskanzleramtes, Peter Altmaier.

Doch nun ist auch die Klage selbst geheim: "Sowohl die entscheidenden Begründungen der Bundesregierung für die Vertrauensperson und die entscheidenden völkerrechtlichen Abkommen unterliegen überwiegend dem Geheimschutz."

Schließlich musste die Klageschrift, die in den "geschützten" Räume des Verfassungsschutzes (!) geschrieben werden musste, dem Präsidenten des Verfassungsgerichtes in Karlsruhe, Andreas Voßkuhle, persönlich überreicht werden.

Mehr dazu bei http://www.sueddeutsche.de/politik/selektorenliste-der-nsa-doppelter-tresor-und-stunden-ueberwachung-1.2652399
und http://www.fr-online.de/datenschutz/nsa-selektoren--opposition-verklagt-bundesregierung-,1472644,31836588.html

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Tags: #Zensur #Informationsfreiheit #Grundrechte #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) #Klage #Selektorenliste #NSA #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung
Erstellt: 2015-10-07 15:22:48
Aufrufe: 1779

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