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18.12.2015 Einigung auf europäischen Datenschutz

Am 15. Dezember 2015 haben sich der Berichterstatter des Europäischen Parlaments  über die Reform des Europäischen Datenschutzrechts geeinigt

Der Berichterstatter des EU-Parlaments, der deutsche Europaabgeordnete Albrecht, und die luxemburgische Ratspräsidentschaft haben sich über die Reform des Europäischen Datenschutzrechts geeinigt. Damit sollte jetzt klar sein wie die Grundverordnung Datenschutz künftig aussehen wird. Sie wird in jedem Fall bindend für alle Staaten in der EU sein, anders als die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 1995.

Herausgekommen ist ein starker Kompromiss, der die persönlichen Daten von Internetnutzern, also von den allermeisten von uns, besser schützen wird. Wir haben ein wenig Anspruch auf Vergessen-werden und wir können verlangen, dass bei einem Providerwechsel auch unsere Daten (Texte, Fotos, ...) mit und umziehen. Letzteres hat die Wirtschaft bis zuletzt verhindern wollen. Die Praxis wird zeigen, wie "nachhaltig" dieses Recht gelebt werden wird.

Künftig müssen europaweit alle Behörden und in bestimmten Fällen risikobehafteter Datenverarbeitung auch Unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellen - aber leider nicht alle Unternehmen. Das war ein schlechter Kompromiss.

Ein zentraler Minuspunkt ist der Verzicht auf das Recht auf ausdrückliche Einwilligung als zentrales Element der Selbstbestimmung des Einzelnen. Damit wird es gerade global agierenden Unternehmen möglich, sich durch die Verwendung pauschaler Datenschutzerklärungen weitreichende Möglichkeiten zur Datenverarbeitung einräumen zu lassen.

Ebenso vermissen wir, dass der Grundsatz der Datensparsamkeit nicht ausdrücklich festgeschrieben wird und das Fehlen jeglicher Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz. Letzteres war allerdings auch nicht zu erwarten, wenn auch Großbritannien mit am Tisch sitzt, das noch immer jegliche Gesetzgebung in sozialen Fragen in Europa verhindert.

Für die in einigen Jahr(zehnt)en anstehenden Neuverhandlungen empfehlen wir wieder auf unsere Forderungen aus der Stellungnahme aus dem Januar 2010 zurückzugreifen ...

Mehr dazu bei http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2015/26_EinigungDSReform.html?nn=5217040
und https://www.ndr.de/nachrichten/netzwelt/Datenschutz-Reform-ist-ein-starker-Kompromiss,datenschutzreform100.html
und http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/was-taugt-die-eu-datenschutz-verordnung-13972055.html

Der Text der Datenschutz-Grundverordnung in einer vorläufigen Übersetzung in deutscher Sprache.

Update Mai 2016: Der endgültige Text der EU DS-GVO http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE

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Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #IFG(Informationsfreiheitsgesetz) #BDSG #SafeHarbor #EU #DS-GVO #Grundverordnung #Einigung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Informationsfreiheit #Anonymisierung
Erstellt: 2015-12-18 08:52:27
Aufrufe: 2279

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