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04.02.2016 Ab 1. August: Freie Routerwahl

Gesetz zur Routerfreiheit tritt am 1.8.16 in Kraft

Ab diesem Datum dürfen Telekommunikationsanbieter ihren Kunden keine bestimmten Router mehr für den Anschluss in ihrer Wohnung vorschreiben. Das Gesetz soll den Wettbewerb bei diesen Geräten verbessern und wurde Ende letzte Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Viel wichtiger ist jedoch, dass bisher die Freiheit der Menschen eingeschränkt wurde. Ihnen wurden die Zugangsdaten zu ihrem DSL-Anschluss nicht mitgeteilt, diese waren in den von den Providern verschickten Geräten versteckt. Ab August haben sie Anspruch darauf diese Daten zu erhalten.

Mit dem Gesetz wird die Regel bekräftigt, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz, dessen Ausgestaltung die Netzbetreiber bestimmen, an der "Anschlussdose" als Netzzugangsschnittstelle endet.

Mehr dazu bei http://bmwi.de/DE/Themen/digitale-welt,did=750672.html

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Tags: #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralitaet #OpenSource #Routerzwang #Gesetz #DSL #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #IFG(Informationsfreiheitsgesetz)
Erstellt: 2016-02-04 08:23:23
Aufrufe: 1799

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