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08.03.2016 Überwachungszentrum für ehemaliges DDR-Gebiet

Staatsvertrag für Gemeinsames Überwachungszentrum von fünf Bundesländern

Fast die ganze ehemalige DDR (außer Meck-Pomm) soll künftig von einem Gemeinsamen Überwachungszentrum "bearbeitet" werden. Aufgabe der Behörde soll sein:

Die Anstalt ist die zentrale Dienstleisterin der Trägerländer auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung. Die Trägerländer benutzen die Anstalt im Wege der Auftragsdatenverarbeitung für Daten aus polizeilichen Telekommunikationsüberwachungen (Kernaufgabe). Sie errichtet und betreibt IT-Systeme zur Verarbeitung von entgegengenommenen Telekommunikationsdaten, ohne selbst polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.

Im einzelnen sind sehr unscharf beschrieben:

  • „technisch-organisatorische Umsetzung der Maßnahmen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung“,
  • „technische Analyse und Decodierung von Rohdaten“ und
  • „Erkennung verschlüsselter Kommunikation und ggf. deren Entschlüsselung“.

Wie passt das alles zu den Vorschriften des BDSG? Wem gehören die Daten? Ist das Auftragsdatenverarbeitung? Wie funktioniert Löschen, Berichtigen, Sperren?

Was sagen die Datenschutzbeauftragten der beteiligten Bundesländer dazu?

Es ist zu befürchten, dass hier ein kleines GTAZ entsteht, wo niemand mehr weiß wer welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet.

Viel mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2016/wir-veroeffentlichen-entwurf-des-staatsvertrags-zum-gemeinsamen-ueberwachungszentrum-von-fuenf-bundeslaendern/

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Erstellt: 2016-03-08 08:35:17
Aufrufe: 1703

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