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20.04.2016 BKA Gesetz in weiten Teilen verfassungswidrig

Das wussten wir schon vor 8 Jahren: Das "BKA-Gesetz gefährdet Demokratie"

BVerfG heute am 20.4.2016: "Die Befugnisse der Behörde zur heimlichen Überwachung greifen in der Praxis unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger ein."

Erinnern wir uns an den November 2008: Bei der Abstimmung zum BKA-Gesetz hatten 3 Aktive im Plenarsaal des Bundestages Schilder mit der Botschaft hochgehalten: "BKA-Gesetz gefährdet Demokratie".

Dafür wurden sie von der Zuschauertribüne "entfernt" und mit je 50€ Bußgeld belegt.

Bekommen sie jetzt das Geld zurück?

Die weitreichenden Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig, so entschied das Bundesverfassungsgericht heute am Vormittag (Az. 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09). Bis Ende Juni 2018 muss der Gesetzgeber diverse Anpassungen machen.

Eine der beiden Verfassungsbeschwerden richtet sich zusätzlich gegen die Tatsache, dass das Bundeskriminalamt Informationen an die deutschen Geheimdienste und ausländische Stellen weitergeben darf. Dazu hat das Gericht eine weitreichende Auflage erlassen. Demnach muss das BKA dafür sorgen, dass eine ausländische Behörde die Daten "nicht zu menschenrechtswidrigen Zielen missbraucht".

Da fallen uns sofort die illegalen Tötungen mit Drohne ein, die über die US-Basis Ramstein gesteuert werden.

Einige Punkte aus dem Urteil

Das BVerfG sieht verletzt

  • den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Bereich der Unverletzlichkeit der Wohnung,
  • das Telekommunikationsgeheimnis,
  • die informationelle Selbstbestimmung sowie
  • das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Bemängelt werden im Einzelnen

 

  • eine Einschränkung gewichtiger Rechtsgüter setzt eine hinreichend konkrete Gefährdung voraus,
  • nicht-verantwortliche Dritte aus dem Umfeld der Zielperson dürfen nicht gezielt in ihrem Wohnraum überwacht werden,
  • wirksame Befugnisse (Einschränkung gewichtiger Rechtsgüter) bedürfen ausreichender Transparenz, insbesondere müssen die Betroffenen nach der Durchführung der Maßnahme informieren werden,
  • ist individueller Rechtsschutz und aufsichtliche Kontrolle vonnöten einschließlich einer effektiven Kontrolle durch Parlament und Öffentlichkeit, in dem turnusmäßige Pflichtkontrollen und eine umfassende Protokollierungspflicht bestehen müssen,
  • sind die Löschungspflichten nicht ausreichend geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hält hier den Zweckbindungsgrundsatz noch einmal hoch, indem es mit einiger Schärfe verlangt, dass eine allgemeine Löschungspflicht für Daten nach Zweckerfüllung vorhanden sein muss. Diese muss ihrerseits nachvollziehbar ausgestaltet sein.

Stimmen zum Urteil

Burkhard Hirsch beim WDR: "... Wenn Sie eine sogenannte Kontakt- und Begleitperson sind, also Sie sind der Nachbar eines Menschen, der unter Verdacht steht oder ein Arbeitskollege oder ein Vereinskollege. Dann sind Sie eine Kontakt- und Begleitperson, auch wenn Sie gar nicht wissen, dass gegen den Menschen ermittelt wird. Trotzdem kann dann die Polizei den gesamten Telefonverkehr einer Kontakt- und Begleitperson abhören und verwerten. Ohne dass Sie das hinterher mit Sicherheit erfahren. Wollen Sie das? Das geht doch nicht. Wenn wir das zulassen, dann sind wir in einem Polizeistaat.  ..."

Gerhard Baum beim NDR: "... "Diese riesen Datensammlungen, die jetzt aufgebaut werden, verstellen den Blick", sagte Baum. Die Täter in Belgien und Paris seien ja bekannt gewesen und die Franzosen hätten große Datensammlungen und teils die Bürgerrechte außer Kraft gesetzt. "Und dann haben sie den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen", sagte Baum. ..."

Die Grünen Netzpolitiker: "...  Selten wurde ein Gesetz vor Gericht so auseinandergenommen wie jetzt das BKA-Gesetz. Das Gesetz ist in weiten Teilen unverhältnismäßig und intransparent. Es ist eine weitere herbe Niederlage für die Regierungskoalition vor Gericht. Diese hatte 2008 vor der Verabschiedung des Gesetzes alle fachlichen und rechtlichen Bedenken in den Wind geschlagen. ..."

Nur der Über- (-wachungs-) Minister De Maiziere sagte dem Spiegel, es sei nicht Aufgabe des Gerichts, "ständig dem Gesetzgeber in den Arm zu fallen".

Zum Urteil gibt es bereits ein großes Medienecho

Wann werden endlich Politiker für den verfassungswidrigen Unsinn belangt, den sie trotz aller vorgebrachten Gutachten beschließen?


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Kommentar: RE: 20160420 BKA Gesetz in weiten Teilen verfassungswidrig

 

Ausgerechnet der VS, der sich bei NSU nicht mit Ruhm sondern mit Wegschauen hervor getan hat, bellt nun die Verfassungsrichter an: 'Verfassungsschutzpräsident Maaßen übte Kritik am jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz. Die höchsten deutschen Richter hatten entschieden, dass die umfangreichen Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr zum Teil verfassungswidrig sind. Der Richterspruch sei für die Arbeit des BKA ausgesprochen schädlich, so Maaßen. „Dieses Urteil wird den vom global agierenden islamistischen Terrorismus ausgehenden Gefahren und der damit veränderten Sicherheitssituation in Deutschland nicht hinreichend gerecht.“ Es werde zudem den Austausch zwischen den internationalen Geheimdiensten nicht erleichtern.' (http://www.nwzonline.de/politik/verfassungsschutzpraesident-kritisiert-bka-urteil-scharf_a_6,1,2805547254.html)

Seppl, 03.05.2016 09:05


 


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Erstellt: 2016-04-20 12:14:41
Aufrufe: 2319

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