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28.04.2016 Versteckte Kameras unzulässig

Behörde geht gegen getarnte Kameras vor

Nur "echte" Überwachung bleibt erlaubtWer Mini-Kameras etwa in Rauchmeldern, Weckern oder Kugelschreibern kauft, muss damit rechnen, dass er die winzigen Spionage-Kameras dann vernichten lassen und darüber einen Nachweis führen muss.

Die Datenschutzbehörden gehen verstärkt gegen Verkäufer und Käufer solcher "Spionagewerkzeuge" vor. Allein in den vergangenen Wochen ist die Bundesnetzagentur in mehr als 70 Fällen gegen solche illegalen Angebote vorgegangen.

"Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben. Wir gehen daher entschlossen gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vor", sagte Netzagentur-Chef Jochen Homann.

Mehr dazu bei http://www.onetz.de/deutschland-und-die-welt-r/wirtschaft-de-welt/geheime-ueberwachung-behoerde-geht-gegen-getarnte-kameras-vor-d1662921.html

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Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #versteckteKameras #Spionagewerkzeug #Videoueberwachung #Lauschangriff #Ueberwachung #Scoring #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenskandale
Erstellt: 2016-04-28 07:20:39
Aufrufe: 1720

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