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04.06.2016 Videoüberwachung: 99% wird nie angesehen

Niedersächsische Datenschutzbehörde klagt gegen die hannoverschen Verkehrsbetriebe

Über Sinn und Unsinn von Videoüberwachung wird überall gestritten, gern auch am Stammtisch. Die Argumente sind allseits bekannt und werden oft mit religiösem Eifer vorgetragen. Dafür werden de Kosten für die technischen Anlagen (Kameras, Kabel und vor allem Speichergeräte) gern übergangen.

Zur Zeit wird auf die Deutsche Bahn Druck ausgeübt mehr Videoüberwachung einzuführen. In der Regel werden die Aufnahmen im Öffentlichen Nahverkehr nach 48h überschrieben.

Deshalb blickt die Nahverkehrsbranche in Deutschland und auch die Datenschutzbeauftragten der Länder gespannt nach Niedersachsen: Vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist ein Berufungsverfahren um die Rund-um-die-Uhr-Aufzeichnung der hannoverschen Verkehrsbetriebe anhängig. Dagegen hat sich die niedersächsische Datenschutzbehörde gewandt. Das Verfahren gilt als möglicher Präzedenzfall.

Während sich die CDU aber auch viele SPD Politiker für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum aussprechen, haben die die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern eine andere Meinung: Die pausenlose Videoüberwachung eines gesamten Fahrgastbereichs sei in aller Regel unverhältnismäßig und unzulässig. Es dürfe bei dem Thema keinen Automatismus geben, sagt auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff.

Mehr dazu bei http://www.volksfreund.de/nachrichten/welt/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Gefahrenabwehr-oder-Totalueberwachung-Streit-ueber-Videokameras-im-Nahverkehr;art742,4488096

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Tags: #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2016-06-04 06:18:52
Aufrufe: 1589

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