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12.06.2016 Überwachung durch EZB unzulässig

 Rechtswidrige Überwachung der EZB: Kameras ohne Rechtsgrundlage

Erst der Hinweis durch einen Frankfurter Bürger führte den Datenschutzbeauftragten von Hessen auf die Spur der Täter. Die EZB hatte vor einigen Wochen Videokameras außerhalb ihres Grundstücks auf öffentlichem Land installiert.

Eine der Kameras "überwacht" den gesamten Weg unterhalb der Eisenbahnlinie, wo viele Menschen spazieren gehen. Eine andere Kamera ist auf den Weg gerichtet, der neben der Bahnlinie in Richtung des Lokals "Oosten" führt.

Keine der Videokameras wurden den Bürgern durch die nach Paragraf 6b Absatz 2 durch Hnwesischilder bekannt gemacht. Dort heißt es, dass "der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen" seien.

Dies will die EZB nun nachholen ...

Mehr dazu bei http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kameras-ohne-Rechtsgrundlage;art675,2054103

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Tags: #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung #EZB #Videokameras #DSB #Hessen #Grundrechte #Menschenrechte #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2016-06-12 07:46:49
Aufrufe: 1686

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