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22.07.2016 BMW speichert nicht - oder doch?

Nach Unfall mit Carsharing-Auto: BMW liefert Gericht Bewegungsprofil eines Kunden

BMW hat präzise Daten über die Fahrt mit einem seiner Autos des BMW Carsharing-Angebots Drive an das Landgericht Köln geliefert. Anhand der Daten von BMW war die Wegstrecke sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten genau rekonstruieren. Die Daten enthielten weitere Informationen wie beispielsweise die Außentemperatur oder die Position des zur Buchung verwendeten Mobiltelefons.

Interessant ist nun, dass Drive Now - ein Joint-Venture von BMW und Sixt - auf Anfrage bestreiten, genaue Wegstrecken oder Geschwindigkeiten zu speichern. Nach den AGBs werden lediglich Ort und Zeitpunkt des Mietbeginns und -endes zur Rechnungsstellung erhoben. Trotzdem fand die Übermittlung der Daten von BMW an das Gericht mehr als acht Monate nach der Tat statt.

Der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz hält dies für illegal, denn "Bewegungsprofile sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden unzulässig."

Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/auto/aktuell/bmw-liefert-gericht-bewegungsprofil-eines-carsharing-kunden-a-1104129.html

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenskandale #DriveNow #BMW #Gericht #Urteil #Datenspeicherung #Bewegungsprofil #Geodaten #eCall #Smartphone #Handy
Erstellt: 2016-07-22 06:34:54
Aufrufe: 1927

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