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29.08.2016 Bundestag darf bei Cybersicherheit nicht mitreden

"Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch"

... steht über dem Entwurf der Cybersicherheitsstrategie. Der Gesetzentwurf wird derzeit zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmt und soll im Herbst vom Kabinett verabschiedet werden.

Die Linke hat nun gefragt, ob das Parlament denn mitreden dürfe bei diesen weitreichenden Plänen. Die Antwort der Regierung: Eine parlamentarische Beratung "ist nicht vorgesehen".

Nach dem Entwurf wird es zum Beispiel drei Eingreiftruppen geben, die bei Cyberangriffen zur Verfügung stehen. Schon jetzt ist die "verfassungsrechtlich bedenkliche Vermischung von Aufgaben der Bundeswehr und der Polizeibehörden" eine gefährliche Entwicklung.

Inzwischen aufgegeben wurde scheinbar die Absicht der Regierung gemeinsam mit den Internetprovidern "die Notwendigkeit eines Ausbaus der Sensorik im Netz" zu prüfen. Sie sollte die sogenannte Deep Packet Inspection mit ermöglichen, also die Überwachung aller Netzinhalte.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/internet/2016-08/bundesregierung-cybersicherheitsstrategie-deutschland-sensorik-bundestag

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Tags: #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Cookies #Verschluesselung #Cybersicherheit #Gesetz #Bundestag #Trennungsgebot #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen
Erstellt: 2016-08-29 09:22:40
Aufrufe: 1815

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