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23.09.2016 Manipulation von Ranglisten in Webportalen

Ranglisten werden illegal manipuliert gegen die Zahlung von Provisionen

correctiv.org berichtet über Manipulationen beim Hotelportal HRS:

Es läuft wie ein "übliches Geschäft" - wenn der (telefonisch) angefragte Hotelbesitzer HRS für ein Wochenende nicht 15, sondern 19% des Zimmerpreises als Provision überweisen würde, dann stehe sein Hotel weiter oben in der Liste seiner Stadt.

Hoteliers brauchen die Buchungswebsite, um mehr Kunden auf ihr Haus aufmerksam zu machen. Aber mit solchen Methoden?

Ein Versuch zeigt, dass man mit diesem "Angebot" auf der HRS Webseite um rund 25 Ranglisten-Plätze höher gelistet wird. HRS verteidigt das Vorgehen mit dem Begriff "Merketingstrategien".

Aber das ist illegal, denn im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) heißt es, dass „unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht (...) und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“

„Eine bezahlte Platzierung muss demnach deutlich als Werbung gekennzeichnet werden, um nicht gegen das UWG zu verstoßen“, sagt Philip Scholz, Sprecher des Bundesjustizministeriums.

Seit Mai 2016 gibt es von der EU-Kommission eine Richtlinie, um die Manipulierung von Ranglisten zu unterbinden, denn es ist zu vermuten, dass andere Webportale ähnlich vorgehen. Diese Richtlinie wurde vom deutschen Gesetzgeber bisher leider ignoriert.

Mehr dazu bei https://correctiv.org/blog/2016/09/21/wie-das-hotelportal-hrs-seine-kunden-manipuliert/

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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenskandale #Transparenz #unlautererWettbewerb #UWG #HRS #Ranglisten #Suchlisten #Zensur #Informationsfreiheit #Meinungsmonopol #Internetsperren #Netzneutralitaet #sozialeNetzwerke #Bestandsdaten #Datenbanken
Erstellt: 2016-09-23 06:53:47
Aufrufe: 1554

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