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28.09.2016 EU-Parlament berät über "elektronische Personen"

Rechte und Pflichten für Roboter?

Spätenstens, wenn autonome Fahrzeuge gleichberechtigt(?) am Straßenverkehr teilnehmen oder Drohnen immer mehr Entscheidungen bei ihren Flügen selbst treffen, stellt sich die Frage welche Rechte und Pflichten für Roboter gelten sollen.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments will "intelligente Roboter" zu "elektronischen Personen" erklären lassen. Sie würden dann neben den "natürlichen" und den "juristischen Personen" eigenständig als Rechtssubjekte existieren.

Für den Schriftsteller Isaac Asimov (1919-1992) war das genaz einfach geregelt. Es galten die 3 Robotergesetze:

  • Ein Roboter darf kein menschliches Wesen verletzen oder durch Untätigkeit gestatten, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird.
  • Ein Roboter muss den ihm von einem Menschen gegebenen Befehlen gehorchen - es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel eins kollidieren.
  • Ein Roboter muss seine Existenz beschützen, solange dieser Schutz nicht mit Regel eins oder zwei kollidiert.

Wie man die EU kennt, werden die dort in Entwicklung befindlichen Regeln wesentlich komplizierter sein.

Nach Überlegungen zur Einrichtung und Finanzierung von Versicherungsfonds empfiehlt der Rechtsausschuss des Europaparlaments demnach, „einen speziellen rechtlichen Status für Roboter zu schaffen, damit zumindest für die ausgeklügeltsten autonomen Roboter ein Status als elektronische Personen mit speziellen Rechten und Verpflichtungen festgelegt werden könnte, dazu gehört auch die Wiedergutmachung sämtlicher Schäden, die sie verursachen, und die Anwendung einer elektronischen Persönlichkeit auf Fälle, bei denen Roboter intelligente eigenständige Entscheidungen treffen oder anderweitig auf unabhängige Weise mit Dritten interagieren“.

Auf den wissenschaftlichen Workshops der Konferenz Robotics in the 21st Century waren die Fragestellungen noch weitgehender:

Was noch völlig fehlt, wäre Diskussion über eine faire Verteilung der Automatisierungsgewinne, etwa in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Hier gibt es noch sehr viel zu bedenken und zu diskutieren ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechte-fuer-Roboter-3334639.html
und "Die Maschine als Schöpfer", in der Jungen Welt am 9.7.16

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Kommentar: RE: 20160928 EU-Parlament berät über "elektronische Personen"

 

Zu Asimovs Regeln: Regel 1 ist aus meiner Sicht schon nicht so einfach realisierbar. Denkt nur einmal an eine Situation im Straßenverkehr, in der der Roboter nur Handlungsoptionen hat Menschen zu verletzen.

Tom, 28.09.2016 13:46


RE: 20160928 EU-Parlament berät über "elektronische Personen"

Ja gut dann muss es halt die Option mit den geringsten Folgen für die Menschen wählen. Interessant wirds halt bei militärischen, polizeilichen und "abwehr"-Drohnen.

Cy., 29.09.2016 15:38


 


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Erstellt: 2016-09-28 09:52:24
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