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21.11.2016 Berufsverbotspolitik in Bayern

Zum Promovieren muss man in München einen Gesinnungscheck bestehen

Jedenfalls ist das so, wenn man als 30-jähriger hervorragender Master-Absolvent der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) den Wunsch hat sich für eine Teilzeitstelle für eine Promotion zu bewerben.

Kerem Schamberger, der sich nie etwas hat zuschulden kommen lassen, der kein Polizisten-mordender Reichsbürger ist, wird vom Verfassungsschutz daran gehindert weil er Kommunist sei, eine Stelle an der LMU zu bekommen.

In Bayern wird es Gesinnungscheck genannt, was für ihn ein „De-facto-Berufsverbot“ ist. Alle Bewerber für eine öffentliche Stelle sollen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Die Antragsteller müssen unter anderem angeben, ob sie Mitglied einer „extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation“ sind. Irgendwo zwischen den Ankreuzkästchen für Al-Quaida und die NPD findet sich auch die Deutsche Kommunistische Partei (DKP).

Letzteres hat er angekreuzt, auch wenn er den Gesinnungscheck als nicht vereinbar mit unserer Verfassung und der darin festgeschriebenen freiheitlich-demokratische Grundordnung findet. Beides findet er gut und setzt sich dafür ein, denn schließlich hätten daran auch Kommunisten wie Max Reimann mitgeschrieben.

Die Gesinnungsprüfung aus alten Berufsverbotszeiten wird mit dem berüchtigten Fragebogen so nur noch in Bayern durchgeführt. Von 1972 bis Ende der 80er wurden 3,5 Millionen Bewerber – vom Lokführer, Postboten bis zum Polizisten – durchleuchtet und 10.000 Berufsverbote ausgesprochen.

Mehr dazu bei https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-rote-bayer

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Erstellt: 2016-11-21 07:27:14
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