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11.01.2017 BND-Gesetz unterscheidet Deutsche und Andere

BND-Gesetz an UN: „Verhältnismäßigkeit unabhängig von der Nationalität“

Schon 3 UN-Sonderberichterstattern ist aufgefallen, dass das neue BND-Gesetz  Deutsche, EU-Bürger und Ausländer unterscheidet. Unterschiedliche Grundrechte nach Nationalitäten widersprechen jedoch den Menschenrechten. 

Auf deren scharfe Kritik vom August hat die Ständige Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen im Oktober geantwortet. Netzpolitk.org hat diese Antwort veröffentlicht.

Das BND Gesetz legt fest, dass der BND Ausländer überwachen darf, aber zusätzlich Nicht-EU Bürger auch noch schärfer als EU-Ausländer. Das versteht bei den UN kein Mensch. Auch für andere deutsche Gesetze ist so eine Unterteilung ungewähnlich. So gilt das Recht auf Post- und Fernmeldegeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes für Jedermann unabhängig von der Nationalität.

Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen betont in einer Stellungnahme gegenüber netzpolitik.org, dass „Meinungs- und Pressefreiheit elementare Menschenrechte sind, die nicht von der Nationalität einer Person abhängen dürfen“.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2017/irrefuehrende-beschwichtigung-zu-bnd-gesetz-an-un-verhaeltnismaessigkeit-unabhaengig-von-der-nationalitaet/

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Erstellt: 2017-01-11 10:52:16
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