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01.02.2017 Schon wieder VDS2.0?

Vorratsdatenspeicherung 2.0 droht deutsche VDS zu verlängern

Europol verlangt eine einheitliche Speicherpflicht für Internetverkehrsdaten in Mobilfunknetzen und der EU Ministerrat hat nicht eiligeres zu tun als diesem Wunsch nachzukommen. Damit wird wieder einmal das Urteil des EUGh vom letzten Jahr völlig ignoriert. Das Gericht hatte die nationalen Gesetze zur VDS für unzulässig erklärt.

Hintergrund für die plätzliche Eile ist die Forderung nach Verfolgung von u.a. Hasskommentaren in sozialen Netzwerken. Durch die vermehrte Handynutzung kommt es bei den Providern jedoch zur  'Carrier Grade Network Translation'" (CG-NAT), d. h. mehrere Nutzer erhalten innerhalb kurzer Zeiten die gleiche IP Nummer. Damit ist eine Zuordnung des wirklichen Verfassers nicht mehr beweissicher möglich.

Viel Hoffnung auf eine schnelle Änderung dieser Praxis bei den Providern brauchen sich die Politker und Europol nicht machen - dazu wäre der generelle Umstieg auf IP V.6 notwendig.  ... und den verschläft Europa seit über 15 Jahren.

Fazit: Es wird wieder mal versucht durch Gesetzesverschärfungen Stimmung zu machen - praktisch bleibt die VDS nutzlos wie schon seit Jahren.

Mher dazu bei http://fm4.orf.at/stories/1776635/

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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #VDS2.0 #IPV.6 #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2017-02-01 11:01:46
Aufrufe: 1685

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