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19.02.2017 Kabinett beschließt Speicherung von Flugreisedaten

Flugreisedatenspeicherung beginnt 2018

Im April letzten Jahres hatte das EU-Parlament nach jahrelangem Streit der unter der Abkürzung PNR (Passenger Name Record) bekannten Speicherung von Fluggastdaten zugestimmt. Diese Richtlinie verpflichtet die europäischen Fluggesellschaften, den EU-Ländern ihre Daten über Flugreisende zu überlassen. Gespeichert und weitergegeben werden Name, Adresse und Kreditkartennummer. Diese werden sechs Monate lang mit dem Klarnamen, danach für 5 Jahre, anonymisiert gespeichert.

Natürlich sollen damit "Terroristen und Schwerkriminelle" gefasst werden. Dass die Speicherung nichts nützt sondern die Verbrechersuche nur behindert hat der US-amerikanische Sicher­heitsexperte Bruse Schneier eindrücklich gera­de am Bei­spiel der US-No-Fly-Lists, die ja aus den PNR-Daten gespeist wird, nachgewiesen.

Und trotzdem wird dieser Unsinn nun EU-weit eingeführt und einige rechts-außen Politiker wollen das Verfahren sogar auf Bus- und Bahn-Reisen ausweiten. Jede Neubaustrecke der Deutschen Bahn wäre bei den zu erwartenden Verspätungen beim Kontrollieren der Einsteigenden völlig sinnlos.

Bei dem PNR-Verfahren mit den USA werden 60 Datensätze pro Reisendem gespeichert. Die genauen Daten für die EU PNR sollte man mal zusammensuchen und ihre Zweckbestimmung genauer untersuchen.

Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/fluggastdatenspeicherung-regierung-bringt-umstrittene-eu-richtlinie-auf-den-weg-a-1134747.html

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Erstellt: 2017-02-18 19:37:45
Aufrufe: 1618

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