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24.02.2017 Neuer Pass kann mobil kommunizieren

Neuer Pass mit "mehr Sicherheitsmerkmalen"

Nur einen Euro mehr kostet der neue Pass der 3. Generation, der ab sofort für 60€ ausgegeben wird. Dafür erhält man ein Dokument, welches mit mobilen Geräten aus kleinen Entfernungen ausgelesen werden kann. Der Pass muss zum Auslesen nicht mehr auf die Lesefläche an der Kontrollstelle aufgelegt werden, er kann NFC (Near Field Communication). Damit können mobile Kontrollgeräte oder ein Smartphone mit der entsprechenden Pass-Prüfsoftware die Kommunikation mit dem Chip des Passes herstellen, natürlich auch ohne den Eigentümer des Passes zu fragen.

Möchte man alle neuen "Features" sehen, muss man den Pass physisch in die Hand nehmen. So sieht man ein Hologramm des Fotos des Passinhabers in grün und den Bundesadler in rot neben seinem Foto. Damit man auch weiß woher der Passbesitzer kommt, zeigt die Rückseite neben einem Sicherheitsfaden den Besitzernamen, ein Mini-Hologramm des Besitzers, Musiknoten und Textstellen der Nationalhymne. Der neue Reisepass hat außerdem ein neues Datenfeld.

Über die bereits bekannten "Features", das biometrische Foto und die Daten des Fingerabdrucks sagt das Innenministerium nichts mehr - das kennen und kritisieren wir ja schon seit 10 Jahren. Als neue stark zu kritisierende Tatsache ist nun das offiziell zugegebene unbemerkte Auslesen der Passdaten zu nennen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Pass-mit-mehr-Sicherheitsmerkmalen-ermoeglicht-mobile-Kontrollen-3633804.html

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Kommentar: RE: 20170224 Neuer Pass kann mobil kommunizieren

Tun wir einfach so, als wäre es ein Feature, vielleicht merkt es ja keiner...

T., 24.02.2017 09.22


RE: 20170224 Neuer Pass kann mobil kommunizieren

Ich habe jetzt schon Perso / EC-Karte in abschirmenden Hüllen. Brauche ich also bald noch größere ;-))

D., 28.02.2017 11:15


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Kq
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5925-20170224-neuer-pass-kann-mobil-kommunizieren.html
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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #ePass #Biometrie #Gesichtserkennung #Fingerabdruck #NFC #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2017-02-24 08:35:30
Aufrufe: 1508

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