DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo Wir in der taz Wir bei Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Unsere Artikel bei Tumblr Unsere Bilder bei Flickr Aktion FsA bei Wikipedia Spenden Facebook Bitmessage Spenden über Betterplace Zugriff im Tor-Netzwerk https-everywhere
16.03.2017 Facebook Richter über Meinungsfreiheit?

Passt Hate-Speech-Gesetz zur Meinungsfreiheit?

Soll Facebook zum Richter über die Meinungsfreiheit werden und dafür noch eine ausgefeilte Zensurinfrastruktur programmieren?

Bundesjustizminister Heiko Maas hat vor wenigen Tagen einen Entwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorgestellt. Damit soll gegen Hate Speech und Fake News in sozialen Netzwerken vorgegangen werden. Die Folge werden noch mehr private Rechtsstreitigkeiten sein und möglich ist auch ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit. Als erstes werden uns Facebook, Twitter und Youtube ihre Vorstellungen von "Fake" und "Hate" verordnen. Im 2. Schritt kommen beliebig viele Beschwerden, die zu Klagen werden können von den jeweils politisch Andersdenkenden hinzu.

Schwerwiegender ist allerdings, dass sich der Gesetzentwurf nicht klar auf die "sozialen Medien" beschränkt. Im Text heißt es:

Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mit anderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (soziale Netzwerke).

Das "oder" ist wieder der "allumfassende Fehlgriff", denn damit könnten auch Webmailer wie GMX, Videochat-Dienste, Datenspeicher- und Austauschdienste wie Dropbox und sogar One-Klick-Hoster betroffen sein. Es gibt auch noch einen "einschränkenden Fehlgriff", denn der Gesetzestext beschränkt  die Anwendung auf kommerzielle Dienste, die mehr als zwei Millionen registrierte Nutzer haben. Das dürfte noch nicht mal auf auf eine mögliche kommerzielle AfD-Plattform zutreffen.

Dritter Kritikpunkt: Im Gesetz soll nicht von strafbaren Inhalten, sondern von „rechtswidrigen Inhalten“ (§ 1 Abs. 3 NetzDG) gesprochen werden. Dies wird auch beliebig viele Beschwerden, dann Klagen und dann eingestellte Verfahren erzeugen, weil sich ein Tatvorsatz nicht nachweisen lässt.

An diesem Gesetzestext ist noch viel zu feilen und es bleibt die Gefahr der Einschränkung unserer Meinungsfreiheit ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2017/analyse-so-gefaehrlich-ist-das-neue-hate-speech-gesetz-fuer-die-meinungsfreiheit/
und https://www.heise.de/newsticker/meldung/Maas-Entwurf-gegen-Hasskommentare-Digitalwirtschaft-befuerchtet-wahllose-Loeschorgie-3654357.html

Alle Artikel zu


Kommentar: RE: 20170316 Facebook Richter über Meinungsfreiheit?

Interessant finde ich die Einschränkungen "mit Gewinnerzielungsabsicht" und "befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzer hat"
Damit sind verteilte/dezentrale soziale Netzwerke quasi grundsätzlich von dem Gesetz ausgenommen. Allerdings wirft es das Problem auf, wie man feststellt, welche Nutzer aus welchem Land kommen...

T., 16.03.2017 11:16


RE: 20170316 Facebook Richter über Meinungsfreiheit?

Da Facebook privates Eigentum ist, ist das mit der Meinugnsfreiheit nicht so einfach...

C., 16.03.2017 17:09



Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2KV
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5954-20170316-facebook-richter-ueber-meinungsfreiheit.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/5954-20170316-facebook-richter-ueber-meinungsfreiheit.html
Tags: #HateSpeech #FakeNews #Grundrechte #Menschenrechte #Informationsfreiheitsgesetz #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #OpenSource #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2017-03-16 09:24:09
Aufrufe: 1643

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.

Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

CC Lizenz   Mitglied im European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   Wir speichern nicht   World Beyond War   Tor nutzen   HTTPS nutzen   Kein Java   Transparenz in der Zivilgesellschaft

logos Mitglied im European Civil Liberties Network Creative Commons Bundesfreiwilligendienst Wir speichern nicht World Beyond War Tor - The onion router HTTPS - verschlüsselte Verbindungen nutzen Wir verwenden kein JavaScript Für Transparenz in der Zivilgesellschaft