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24.06.2017 Gericht stoppt Vorratsdatenspeicherung

OVG-Beschluss setzt Anfang vom Ende der Vorratsdatenspeicherung

Am 1. Juli 2017 sollte das unsinnige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Januar 2016 in den "Wirkbetrieb" gehen. Dafür mussten die Provider über 18 Monate millionenschwere Investitionen tätigen. 10 Tage vor Betriebsbeginn, dem offiziellem Start, hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Sie sei nicht mit EU-Recht vereinbar.

Die vom 1. Juli an zu beachtende Speicherpflicht "ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar", teilte das Gericht mit (Az. 13 B 238/17).

Das OVG beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2016.

Nach Angaben des IT-Branchenverbands Eco, der die Klage unterstützt hatte, gilt das Urteil nur für die klagende Firma Spacenet. Es ist nun also wichtig, dass alle anderen Provider von selbst oder auf Drängen ihrer Kunden ebenfalls gegen die anstehende "Speicherpflicht" klagen.

Die Digitale Gesellschaft verwies in ihrer Stellungnahme darauf, dass nun sämtliche Zugangsprovider die Befreiung von der Speicherpflicht gerichtlich erstreiten könnten. "Wir rufen die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, nun bei ihren jeweiligen Anbietern Druck zu machen und zu verlangen, dass diese sich unverzüglich gegen die Vorratsdatenspeicherung zur Wehr setzen", erklärte der politische Geschäftsführer des Vereins, Volker Tripp.

Auch der Arbeitskreis Vorratsspeicherung appelliert an Provider und Bürger jetzt dem Gesetz der schwarz-roten GroKo den Todesstoß zu versetzen. Es darf keine Vorratsspeicherung in Europa geben - das hat der EUGh eindeutig festgestellt!

Der AK Vorrat stellt fest:

... "Wir appellieren nun an alle Telefon-, Mobilfunk- und Internetanbieter, Klage einzureichen und das Überwachungsmonster Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen", erklärt Jens Kubieziel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Das für die Bundesnetzagentur zuständige Gericht hat eine auf alle Unternehmen übertragbare Grundsatzentscheidung getroffen. Jeder Anbieter kann und muss jetzt handeln, um die Kommunikationsfreiheit seiner Kunden vor grundloser Aufzeichnung zu schützen. Wir werden alle großen Anbieter anschreiben und von ihnen Auskunft über ihr Vorgehen verlangen."

Wichtig ist auch, dass aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich ist:

"Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen."

Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/gerichtsurteil-ovg-nrw-erklaert-vorratsdatenspeicherung-fuer-unzulaessig-1706-128531.html
und https://digitalegesellschaft.de/2017/06/vds-ovg/
und http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/774/79/lang,de/

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Erstellt: 2017-06-24 09:07:20
Aufrufe: 3231

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