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26.06.2017 Keine Vorratsdatenspeicherung bei Freifunkern

Freifunker müssen keine Vorratsdaten speichern

Auch wenn am 1. Juli die Speicherpflicht der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung beginnt, so müssen Freifunk-Initiativen erst einmal keine Daten der Nutzer speichern und auch keine entsprechende Infrastruktur aufbauen. Dies geht aus Diskussionen mit der Bundesnetzagentur hervor, die das Bündnis der  Freifunk-Initiativen in NRW hatte. 

Allerdings könnte die Bundesnetzagentur Freifunk zu einem späteren Zeitpunkt als Internetzugangsdienst einstufen. - Warum denn das? Sind das Langsam-Entscheider?

Auch das würde, außer zusätzliche Rechtsstreitigkeiten nichts ändern, da bei Freifunkern keine Nutzer-Daten gespeichert werden können, weil überhaupt keine Nutzer-Kennungen vergeben werden. Außerdem könnten die kleinen Vereine die  enormen Kosten in keinem Fall tragen und würden durch eine solche Entscheidung ruiniert. Damit würde die karge WLAN-Landschaft im Neuland Deutschland weiter ausgedünnt.

Also hoffen wir weiter auf das Urteil des OVG NRW, welches kürzlich die Vorratsdatenspeicherungfür unzulässig erklärt hatte, da sie nicht mit EU-Recht vereinbar sei.

Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/datenschutz-freifunker-muessen-erstmal-keine-vorratsdaten-speichern-1706-128443.html

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Tags: #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Bundesnetzagentur #Freifunk #WLAN #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #OpenSource #Verschlüsselung
Erstellt: 2017-06-26 09:03:46
Aufrufe: 1723

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