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08.07.2017 Speicherverbot für SMS-Inhalte schwer durchsetzbar

Inhalte von SMS speichern erlaubt oder nicht?

Die Inhalte von SMS werden natürlich durch die Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht gespeichert, nur die Metadaten genannten Verbindungsdaten, also wann, von wem, an wen und wann ...

So, auch nicht schön wegen der VDS, sollte es sein. Interessant ist die Antwort eines Providers auf eine Anfrage nach verschwundenen nicht zugestellten SMS: Eine Löschung der SMS-Inhalte konnte vom Hersteller des Systems   jedoch nicht angeboten werden. Hintergrund dürfte die erhebliche Datenmenge sein, die hier anfällt.

Ja so ist das mit den Datenbanken, wirklich löschen ist nicht so einfach und dann auch noch pünktlich 48h nach der Zustellung, weil: Der Zeitrahmen für das Übertragen einer SMS ist erfahrungsgemäß sehr kurz und bewegt sich im Minutenbereich. Ist eine Nachricht nicht zustellbar, erfolgt in größer werdenden Zeitabständen ein erneuter Zustellversuch, bis nach 48 Stunden die Nachricht verworfen wird.

Also haben viele Provider doch einfach auch die Inhalte von SMS gespeichert und der ehemalig Bundesdatenschutzbeauftragte hatte jahrelang eine andere Speicherpraxis verlangt. Es gab immer wieder Beschwerden der Art: Ich habe allerdings schon mehrfach nach mehreren Jahren alte nicht zugestellte SMS empfangen.

Nun hat der Gesetzgeber "zugeschlagen" und mit der Änderung des § 100 TKG am 30.06.2017 den Versuch gemacht Klarheit zu schaffen.

Das war mal wieder nichts, denn in der Änderung heißt es zwar: Die Kommunikationsinhalte sind nicht Bestandteil der Steuerdaten eines informationstechnischen Protokolls zur Datenübertragung.

Allerdings laufen die SMS-Inhalte im Kanal der Steuerdaten, das war in den 90-er Jahre eine Idee, um mit dem leeren Steuerkanal auch noch Geld zu verdienen. Daraus folgern die Provider, dass die Inhalte den Stuerdaten zuzurechnen sind. Und so muss der BfDI leider feststellen: Nach meinem Kenntnisstand ist das Problem weder behoben noch ist eine kurzfristige Lösung erkennbar. Aus Sicht der BfDI ist dies keine zufriedenstellende Situation. Einerseits ist die Auswertung der Signalisierung für einen zuverlässigen Netzbetrieb offenbar unverzichtbar. Andererseits ist eine technische Lösung zur Vermeidung der Speicherung der SMS-Inhalte nicht erkennbar.

Der Gesetzgeber hat zwar erkannt, dass bei der Speicherung der Metadaten die Inhalte der SMS keinesfalls gespeichert werden sollen - nur die Durchsetzung fällt schwer.

Mehr dazu bei https://www.buzer.de/gesetz/6833/al62137-0.htm
und https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Daten/SMS-Versand/td-p/1110837
und https://www.heise.de/meldung/Mobilfunkfirmen-widersprechen-Medienbericht-Keine-Speicherung-von-SMS-Inhalten-auf-Vorrat-2849609.html

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Erstellt: 2017-07-08 14:00:45
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