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22.07.2017 Wer nicht biometrisch erfasst werden will, darf nicht verreisen

Gesichtserkennung auch für US Bürger auf 6 wichtigen US Flughäfen

Um das Biometrische Tracking Gesetz von 2004 , das auf Ausländer gemünzt war, auch auf US Bürger anzuwenden, plant das Department of Homeland Security (DHS), dass künftig alle Menschen einer Gesichtserkennung unterzogen werden, wenn sie das Land verlassen. Das soll beginnen auf den Hauptflughäfen, zuerst in Boston, Chicago, Houston, Atlanta, New York City, und Washington DC.

In einer kürzlichen Datenschutzanhörung, stellte das DHS fest, dass "der einzige Weg für einen Menschen sei nicht zu verreisen, wenn er sicherstellen möchte, dass er nicht in einer Sammlung biometrischer Daten landen möchte."

Dazu kommt, dass es angeblich keine ökonomische Alternative dazu gebe: "US Bürgen dürfen aus diesem Prozess nicht herausgenommen werden, weil 1. es für die Fluggesellschaften nicht zumutbar wäre zwei getrennte Schlangen für das Boarding aufzumachen und 2. muss es sichergestellt werden, das auch US Reisende die wahren Besitzer ihrer Pässe sind, die sie zur Reise vorgezeigt haben."

Das ist natürlich nicht wahr, denn bei der Einreise kennen wir es, dass es dort eine Schlange für US Bürger und Green Card Besitzer und eine für andere gibt.

Seit letzten Sommer ist man am Atlanta Hartsfield International Airport, dem meist genutzen Flughafen der Welt, dabei biometrische Scans bei Ausreisenden aufzunehmen.

Mehr dazu bei https://arstechnica.com/tech-policy/2017/07/6-major-us-airports-now-scan-americans-faces-when-they-leave-country/
und https://www.documentcloud.org/documents/3892780-Privacy-Pia-cbp030-Tvs-june2017.html#document/p10/a362223
und the Biometric Tracking Law https://www.law.cornell.edu/uscode/text/8/1365b
und das passende Video "aus der Zukunft" dazu Adolars phantastische Abenteuer

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Tags: #Biometrie #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Biometrie #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit
Erstellt: 2017-07-22 08:35:37
Aufrufe: 1561

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