DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo Wir in der taz Wir bei Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Unsere Artikel bei Tumblr Unsere Bilder bei Flickr Aktion FsA bei Wikipedia Spenden Facebook Bitmessage Spenden über Betterplace Zugriff im Tor-Netzwerk https-everywhere
Beitragsordnung

Beitragsordnung für Aktion Freiheit statt Angst

(Download als PDF)

§1 Beitragsbefreiung

  1. Der Antrag auf Befreiung des Mitgliedsbeitrages muss schriftlich begründet erfolgen.
  2. Über die Annahme entscheidet der Vorstand.

§2 Reduzierter Mitgliedsbeitrag

  1. SchülerInnen, StudentInnen, Zivil- oder Ersatzdienstleistende, BezieherInnen von Transferleistungen und ähnliche Persongruppen können schriftlich einen reduzierten Beitragssatz beantragen.
  2. Über die Annahme entscheidet der Vorstand.
  3. Der reduzierte Beitragssatz beträgt 2,- Euro pro Monat.

§3 Normaler Mitgliedsbeitrag

  1. Der normale Beitragssatz bemisst sich nach Selbsteinschätzung, beträgt aber mindestens 4,- Euro pro Monat.

§4 Institutionelle Mitglieder, Körperschaften

  1. Institutionelle Mitglieder, wie juristische Personen, Personenvereinigungen, Handels-, Produktions-, Forschungs- und Dienstleistungsgesellschaften, Vereine sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts etc. bestimmen ihren Beitrag nach Selbsteinschätzung, der aber mindestens 20,- Euro pro Monat betragen muss. Empfohlen wird ein Beitrag von 500,- bis 1000,- Euro pro Jahr. 

§5 Fördermitglieder

  1. Fördermitglieder bestimmen ihren Beitrag nach Selbsteinschätzung, der aber mindestens 10,- Euro pro Monat betragen muss.

§6 Lokale und regionale Gruppen als Mitglieder (Ortsgruppen)

  1. Lokale und regionale Gruppen als Mitglieder (Ortsgruppen) bestimmen ihren Beitrag nach Selbsteinschätzung, der aber mindestens 10,- Euro pro Monat oder 10% ihres Spendenaufkommens betragen muss.

§7 Ehrenmitgliedschaft

  1. Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.

§8 Zahlung der Beiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind nach Möglichkeit jährlich per Lastschrift zu zahlen, wahlweise per Überweisung. Eine Barzahlung ist regulär nicht möglich, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

§9 Spendenquittungen

  1. Sobald der Verein als gemeinnützig anerkannt worden ist, kann er Spendenquittungen ausstellen. Spendenquittungen werden ab einer Beitragszahlung oder Spende in Höhe von 200,- Euro pro Jahr ausgestellt und postalisch zugesendet.


Kategorie[9]: Rechtliches Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/11k
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/62-beitragsordnung.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/62-beitragsordnung.html
Tags: #Beitragsordnung #AktionFreiheitstattAngst #AktionFsA #Geld #Finanzen #Mitgliedsbeitrag
Erstellt: 2009-02-03 15:41:39
Aufrufe: 50224

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.

Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

CC Lizenz   Mitglied im European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   Wir speichern nicht   World Beyond War   Tor nutzen   HTTPS nutzen   Kein Java   Transparenz in der Zivilgesellschaft

logos Mitglied im European Civil Liberties Network Creative Commons Bundesfreiwilligendienst Wir speichern nicht World Beyond War Tor - The onion router HTTPS - verschlüsselte Verbindungen nutzen Wir verwenden kein JavaScript Für Transparenz in der Zivilgesellschaft