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28.10.2017 Vorratsdatenspeicherung ist nutzlos und mit EU-Recht unvereinbar

Sicher leben auch ohne Vorratsdatenspeicherung

Nach dem faktischen Aus für das 2. deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung  (VDS) gibt es immer noch einige Provider, die trotzdem die Daten sammeln. Aktion Freiheit statt Angst hatte dazu aufgerufen als Kunde dieser Firmen mit Briefen dagegen zu protestieren, bzw. einfach den DSL Anbieter zu wechseln.

Dass die VDS keinen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten gebaracht hatte, zeigten diverse Kriminalitätastatistiken. Das bestätigte auch der Verein Digitalcourage: "Sie verhindert weder Terrorismus noch Kriminalität. Sie trägt auch nicht wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bei, weil Täter andere Kommunikationswege benutzen", sagt ein Sprecher.

Lediglich bei beamteten Tätern gibt es scheinbar eine Ausnahme: "Nachdem es [das VDS Gesetz]] 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, nahm die Zahl der Disziplinarverfahren, in denen Beamten der Besitz von Kinderpornographie vorgeworfen wurde, deutlich ab", sagt Dr. Ulrich Lau, der Sprecher des OVG Münster.

"Ähem, wie dürfen wir das verstehen? Die Vorratsdatenspeicherung ist deshalb so wichtig, weil es unter Beamten so viel Kinderpornografie gibt?"
Vielleicht hat einfach "Löschen statt sperren" besser funktioniert als das sinnlose Zugangserschwerungsgesetz von Frau von der Leyen ...

Zum Thema Kinderpornographie und den Erfolgen dagegen durch "schließen statt sperren" im Gegensatz zu Frau von der Leyens unsägliches Zugangserschwerungsgesetz haben wir mehrfach berichtet. Auch nach dessen Abschaffung hat das BKA die Kampagne für Internetsperren fortgeführt. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Herrn Maass hat statt Kinderpornographie nun aktuell Fake News als Begründung hervorgezogen (Abwehrzentrum gegen Falschmeldungen im Kanzleramt? ), ist aber keinen Deut besser, denn wer entscheidet was die Fake News ist?

 

Mehr dazu bei http://www.westfalen-blatt.de/Ueberregional/Artikel/3034470-Neues-Gesetz-zur-Datenspeicherung-vorerst-ausgesetzt-Polizei-wird-Zugriff-auf-Telefondaten-verwehrt
und https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2017/06/gesetz-vor-dem-aus-erster-provider-wehrt-sich-erfolgreich-gegen-vorratsdatenspeicherung
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3604-20130521-im-internet-sicherer-als-offline.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6090-20170629-bundesnetzagentur-verzichtet-auf-vorratsdatenspeicherung.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6009-20170428-wer-entscheidet-was-die-fake-news-ist.htm

 


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2QG
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6231-20171028-vorratsdatenspeicherung-ist-nutzlos-und-mit-eu-recht-unvereinbar.html
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #VDS #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #FakeNews
Erstellt: 2017-10-28 11:49:09
Aufrufe: 1420

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