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03.11.2017 Für ein Bleiberecht mit menschlichem Augenmaß

Bleiberecht für Maja und ihre Tochter - Mehr Sensibilität für Opfer familiärer Gewalt

Aktion Freiheit statt Angst ist seit Jahren Mitglied im Flüchtlingsrat Berlin. Während wir bisher allgemeine Stellungnahmen des Flüchtlingsrats auf unseren Seiten dokumentiert haben, wollen wir heute auf einen besonders krassen Fall unmenschlicher Abschiebung hinweisen. Daneben bleiben wir bei der grundsätzlichen Forderung nach einem Ende von Abschiebungen in unsichere Herkunftsländer und setzen uns für eine weit offene Familiennachzugsregelung ein.

Presseinformation des Flüchtlingsrat Berlin vom 3. November 2017

Bleiberecht für Maja und ihre Tochter - Mehr Sensibilität für Opfer familiärer Gewalt

Maja hat schwere häusliche Gewalt durch ihre Schwiegereltern und ihren Ex-Ehemann erfahren. Ihre vierjährige Tochter erlitt infolge der Misshandlungen gegen die Mutter bereits pränatale Schäden und ist jetzt von Behinderung bedroht. Bei einer Rückkehr nach Serbien drohen Mutter und Tochter erneute Gewalt und Retraumatisierung. Trotz der schwierigen Situation bemüht sich Maja, die schon in ihrer Kindheit in Deutschland gelebt hat, vorbildlich um ihre berufliche Integration. Ein Bleiberecht blieb ihr bisher versagt – ihren Härtefallantrag hat Innensenator Geisel abgelehnt. Jetzt ist eine Petition im Abgeordnetenhaus anhängig.

Der Flüchtlingsrat appelliert an Innensenator Geisel, sich noch einmal mit der gebotenen Sensibilität mit dem Fall zu befassen. /„Aus unserer Sicht handelt es sich hier eindeutig um einen humanitären Härtefall. Mutter und Tochter müssen vor weiteren körperlichen und seelischen Grausamkeiten geschützt werden. Sie brauchen ein sicheres Bleiberecht“/, sagt Martina Mauer, Mitarbeiterin des Flüchtlingsrats.

Es liegen zahlreiche Stellungnahmen von Ärztinnen und Fachstellen vor, die die besondere Schutzbedürftigkeit von Mutter und Tochter betonen. Die Frauenberatungsstelle BORA e.V. hat Maja sogar eine Schutzwohnung angeboten. Zeugenaussagen bestätigen die Gewaltanwendung durch den Ex-Ehemann auch in Deutschland. Dieser lebt aktuell wieder in Serbien und droht Maja bis heute u.a. mit der Entführung der Tochter. Die Ablehnung ihres Härtefallantrags und die unsichere aufenthaltsrechtliche Situation belasten Maja so stark, dass sie kürzlich stationär im Krankenhaus behandelt werden musste.

Dennoch ist Maja von einem starken Willen geleitet, für sich und ihre Tochter zu sorgen. Sie spricht ausgezeichnet Deutsch, besitzt ein hohes Kommunikationsvermögen und übernimmt Übersetzungsaufgaben in ihrem Wohnheim. Ein Praktikum beim Malteser Hilfsdienst mit Aussicht auf eine Festanstellung konnte sie nicht antreten, weil die Ausländerbehörde die Beschäftigungserlaubnis versagte. Seit September geht die Tochter in den Kindergarten und Maja macht auf dem Zweiten Bildungsweg ihren Schulabschluss nach. Ihr Ziel: eine solide Ausbildung im sozialen Bereich.

Pressekontakt:
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Mehr dazu bei www.fluechtlingsrat-berlin.de


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Erstellt: 2017-11-03 21:16:10
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