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CDU Volksbegehren für "mehr Videoaufklärung und mehr Datenschutz" garantiert verfassungswidrigDas "Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz" fordert einen massiven Ausbau der Videoüberwachung in Berlin. Zusätzlich zur bisherigen Videoüberwachung sollen an mindestens über fünfzig Orten Kameras und Mikrofone die Menschen überwachen. Dieses "Volksbegehren" war gestern Abend das Thema der Vesper Menschenrechte aktuell von Internationaler Liga für Menschenrechte e.V. und der Humanistischen Union e.V. Es diskutierten ein Vertreter der Humanistischen Union mit Jana Schönfeld (Berliner Datenschutzbeauftragte), Michel Böhl (BDK), Prof. Roggan (Polizeihochschule Brandenburg). Viele Aktive von Aktion Freiheit statt Angst haben an der Diskussion ebenfalls teilgenommen. Die Initiatoren des Volksbegehrens "hatten leider keine Zeit" für eine Auseinandersetzung. Die Vertreterin der Berliner Datenschutzbeauftragte verwies auf die Veröffentlichung vom Sommer, in der vor einer Unterschrift unter dieses "Volksbegehren" gewarnt wird, da es einen Lauschangriff auf Berlin darstellt. Schon damals kritisierte die Datenschutzbeauftragte, dass der Titel „mehr Sicherheit und mehr Datenschutz“ dem Bürger eine Mogelpackung verkauft. Im Mittelpunkt der Ablehnung einer noch stärkeren Überwachung der Menschen in Berlin stand das Rechtsgutachten von Prof. Roggan. Er kritisierte, dass die Initiative der Polizei erlauben will, nicht nur verdeckt zu filmen, sondern auch Mikrofone aufzustellen und es keine bindende Vorschrift zur Kennzeichnung der Überwachung geben soll. „Das Gesetz enthält keinerlei Einschränkungen, unter welchen Voraussetzungen solche Maßnahmen eingesetzt werden dürfen“, sagte Prof. Roggan.Damit wären verdeckte Überwachungen ohne Einschränkungen möglich. Das kann nicht verfassungsgemäß sein! Es wird dann Aufgabe des Senats sein, nach der Prüfung der mindestens 20.000 Unterschriften im Frühjahr das "Volksbegehren" wegen Verfassungswidrigkeit abzuweisen. Nebenbei gab es interessante Infos über die wirkliche Gefährdung im öffentlichen Raum in Berlin. So kommen jährlich insgesamt ca 500.000 Taten in Berlin zur Anzeige, im ÖPNV sind davon 82% Diebstähle und nur 10% Taten (das sind noch ca. 5.000) gegen die körperliche Unversehrtheit. Bei 1,5 Milliarden Beförderungsfällen im Jahr wird es den Einzelnen in einem Verkehrsmittel statistisch gesehen alle 200 Jahre treffen. Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/events/2122-20180125.htm Kommentar: RE:20180126 Verdeckter Video- und Lauschangriff verfassungswidrig Diese Schummler! Die Videoüberwacher vom Volksbegehren haben einfach ein neues Gesetz auf ihre Webseite gepackt. Neue Fassung reinstellen und nichts darüber sagen. Wie man es von sich verändernden Allgemeinen Geschätsbedingungen/Nutzungsbedingungen im Internet kennt. Marlies, 09.03.2018 20:47 RE:20180126 Verdeckter Video- und Lauschangriff verfassungswidrig Zu den Änderungen am Gesetzentwurf des Bündnisses für mehr Videoaufklärung und Datenschutz erklärt Nina Stahr, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Berlin: Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2SA Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6341-20180126-verdeckter-video-und-lauschangriff-verfassungswidrig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/6341-20180126-verdeckter-video-und-lauschangriff-verfassungswidrig.html Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Datenskandale #Volksbegehren #verfassungswidrig #CDU #Gutachten #HU #ILMR Erstellt: 2018-01-26 10:31:37 Aufrufe: 2918 Kommentar abgeben |
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