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04.03.2018 99% aller WhatsApp Nutzer sind Datenhehler

Nutzung von WhatsApp ist in der Regel rechtswidrig

Eine "traurige" Nachricht für einige Millionen Deutsche und viele weitere Menschen in Europa: Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse warnte mit Verweis auf ein Gerichtsurteil davor, Whatsapp privat zu nutzen. 99% der deutschen Nutzer dieses Dienstes von Facebook verhielten sich "deliktisch", d.h. sie stehen mit einem Bein im Gefängnis oder zumindest in Gefahr einer Geldstrafe.

Wir haben vor Jahren bereits darauf hingewiesen, dass man in den AGBs von Whatsapp zugestimmt habe, alle Kontaktdaten seines Smartphones auszulesen. Diese Zustimmung dürfe jemand Whatsapp aber nur geben, wenn alle Menschen, die im Adressbuch des Nutzers stehen, dem ebenfalls zugestimmt hätten. Datenschutz ist ein Gesetz mit Erlaubnisvorbehalt. d.h. ohne Einwilligung oder einer Gesetzesvorschrift dürfen keine Daten gespeichert oder gar weitergegeben werden.

Dazu gibt es bereits in einem Fall vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld ein Urteil, welches zumindest alle Privatleute betrifft. Für die Verwendung von WhatsApp durch Amtspersonen, wie Lehrer, oder im geschäftlichen Verkehr gelten noch strengere Regeln (Auftragsdatenverarbeitung im Geschäftsverkehr). In diesem Zusammenhang hat der Landesdatenschutzbeauftragte von Thüringen klargestellt, dass aus seiner Sicht der Einsatz von WhatsApp an Thüringer Schulen unzulässig ist.

Mit der Wirksamkeit der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab Mai 2018 wird dies noch wichtiger, da dort die Bußgeldvorschriften wesentlich strenger sind und die Vorgabe der freiwilligen Einwilligung in eine Datenverarbeitung, das Opt-In, einen noch höheren Stellenwert bekommt.

Zum Thema Facebook möchten wir auch noch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Hamburgs , welche ein Verwaltungsgerichtsurteil bestätigte und die Beschwerde von Facebook zurückwies, so das weiterhin der Messenger WhatsApp keine personenbezogenen Daten mit dem Mutterkonzern Facebook teilen darf. Wir können also nur jedem Noch-Facebook- oder WhatsApp-Nutzer raten, sich von dem Konzern die Einhaltung dieser wirklich getrennten Speicherung seiner Daten bestätigen zu lassen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Thueringens-Datenschuetzer-Whatsapp-wird-meist-rechtswidrig-genutzt-3983437.html
und https://netzpolitik.org/2018/gericht-whatsapp-darf-daten-immer-noch-nicht-mit-facebook-teilen
und https://justiz.hamburg.de/aktuelles/10550476/pressemitteilung/


Kommentar: RE: 20180304 99% aller WhatsApp Nutzer sind Datenhehler

Nach deutschem Recht ist eine ausdrückliche Zustimmung notwendig, damit jemand Kontaktdaten z.B. an Whatsapp weitergeben darf. Die meisten Menschen wissen das nicht — oder es ist ihnen egal.
Ganz offentlichtlich ist es von "Durchschnittsmenschen" einfach zuviel verlangt, einerseits einen Dienst angeboten zu bekommen, der sich für sie als praktisch und sinnvoll darstellt, andererseits diesen aber nicht so nutzen zu dürfen wie er angeboten wird, weil sie damit die Rechte ihrer Freunde verletzen. Der Staat muß Whatsapp und Co. dazu zwingen, daß die Apps in der Form geändert werden, daß ein automatisches Hochladen von Adressbüchern nicht möglich ist, sondern z.B. nur jede Adresse einzeln mit mindestens zwanzig Klicks auf
Ja, die Person hat ausdrücklich zugestimmt, daß ich die Adresse übertrage und
Ja, ich weiß, daß ich mich ansonsten strafbar mache und
Ja, die Person hat mir das schriftlich gegeben.
Was kann man aber tun, bis das durchgesetzt ist? Für diejenigen, die noch klassische Visitenkarten aus Papier nutzen, könnte man einen rechtlichen Hinweis mitaufdrucken:
Ich bin mit der Weitergabe meiner Daten an Dritte nicht einverstanden. Insbesondere stimme ich der Übertragung meiner Telefonnummer an Whatsapp, Facebook, Signal oder Telegram nicht zu.
Ähnliches könnte man in das Kommentarfeld einer VCard schreiben.
Viel ändern wird so ein Hinweis nicht, aber vielleicht steigt bei einigen Menschen etwas das Bewußtsein dafür, daß es Menschen gibt, denen Datenschutz wichtig ist.

De., 04.03.2018 11:15


Kommentar: RE: 20180304 99% aller WhatsApp Nutzer sind Datenhehler

Man müsste die Konzerne zwingen auf die Tel.nummern zu verzichten. Instant Messenger geben vor, die Nummer nur zur Identifikation zu nutzen. Dafür reicht auch ein Hash. Also vorschreiben, dass nur Hashes, keine Telefonnummern das Gerät verlassen dürfen.
Schwieriger wird's dann bei Synchronisationsdiensten und die Trennung beider Vorgänge. Und das müsste auch nur mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschehen.

K., 04.03.2018 11:20


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Tags: #Facebook #EU #sozialeNetzwerke #Verbraucherdatenschutz #DSGVO #Opt-In #Urteil #WhatsApp #illegal #Datenweitergabe #Hehler #Zusammenführung #Konzern #Klage #Thüringen #DSB #Hamburg
Erstellt: 2018-03-04 10:28:09
Aufrufe: 1792

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