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31.03.2018 Verhandlungen auf EU-Ebene künftig transparenter?

Durchbruch für transparentere EU-Gesetzgebung

Wieder hat der EuGH die Rechte der Menschen gestärkt. Er hat das Gemauschel bei der Gesetzgebung auf EU Ebene gerügt. Bisher ist  bei der EU-Gesetzgebung üblich, dass 70 bis 80% der EU-Gesetze in einer "informellen Abkürzung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens" verhandelt werden.

Wie und mit welcher rechtlichen Grundlage konnte es dazu kommen?

Der Wunsch und Zwang zu diesen sogenannten intransparenten Trilog-Verhandlungen kommt aus den Mitgliedstaaten, die eine Geheimhaltung ihrer Positionen während die Verhandlungen fordern. Damit werden oft sogar über Jahre Geheimverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Rat der Mitgliedstaaten und dem Parlament geführt, ohne dass die Öffentlichkeit darüber und erst recht nicht über die dabei bestehenden unterschiedlichen Positionen informiert werden.

Einem Antrag aus dem Jahres 2015, der die mangelhafte Transparenz des informellen Trilogs beklagte wurde nun  vom EuGH stattgegeben. In dem am 18.3.18 verkündeten Urteil heißt es wörtlich, dass „keine der geltend gemachten Gründe (…) belegt, dass der umfassende Zugang zu den betreffenden Dokumenten geeignet war, den betreffenden Entscheidungsprozess (…) zu beeinträchtigen“.

Kann man das auch verständlicher ausdrücken?

Ja, Sven Giegold, Mitglied der Grünen im EU Parplament und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Institutionen, schreibt in seinem Blog: Der EuG hat die Argumentation des Rates, der Kommission und der offiziellen Parlaments-Vertreter verworfen und grundsätzlich freien Zugang zu den sogenannten Vier-Spalten-Dokumenten angeordnet. In diesen Dokumenten stehen auch die geheimen Kompromiss-Formulierungen im Verhandlungsprozess. In den Versionen des Rates finden sich auch die Positionen der einzelnen Mitgliedsländer.

Er führt weiter aus: „Das heutige Urteil ist ein großer Durchbruch für Transparenz und erlaubt Bürgern freien Zutritt in die Hinterzimmer der EU-Gesetzgebung, die nationale Regierungen bisher verrammelt hatten. Die Anwendung des Urteils kann dafür sorgen, dass nationale Minister sich zum während der Verhandlungen erreichten Kompromiss konkret verhalten müssen und sich nicht mehr länger völlig hinter ihren Kollegen verstecken können, wenn sie Steuergerechtigkeit, Verbraucher- oder Umweltschutz blockieren. Bürger und Zivilgesellschaft erhalten endlich freien Zugang zu Zwischenständen, die bisher nur unter Lobbyisten finanzstarker Interessen unter der Hand kursieren.

Der Kläger Emilio de Capitani hat durch seinen juristischen Sieg erfolgreich das Trilog-Verfahren revolutioniert, das er einst als Chef des Sekretariats des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europaparlaments (LIBE) selbst erfunden hatte. De Capitani und die Richter haben für die Bürger die Transparenz erreicht, die ihnen die allesamt christdemokratischen Chefs der EU-Institutionen nicht zugestehen wollten, nicht Kommissionschef Jean-Claude Juncker, nicht Ratspräsident Donald Tusk und auch nicht Parlaments-Präsident Antonio Tajani.

Der auf Grüne Initiative entworfene und vom Europaparlament im September 2017 beschlossene Bericht für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Institutionen hatte das Parlament eigentlich aufgefordert, Trilog-Dokumente genauso wie andere Dokumente der EU-Gesetzgebung zu behandeln, also auf eigene Initiative hin zu veröffentlichen.

Dank des europäischen Gerichts werden nun die Forderungen der Zivilgesellschaft nach mehr Transparenz Realität. Medien können nun viel interessanter und realitätsnäher über europäische Politik berichten, wenn Meinungsunterschiede zu wichtigen Fragen schon im Verhandlungsprozess transparent werden. Nun muss das Urteil rasch umgesetzt werden. Sowohl der Rat als auch das Parlament müssen Trilog-Dokumente nun öffentlich machen.“

Dann schauen wir mal, welche neuen Hinterzimmer die Regierungen der Mitgliedstaaten sich nun ausdenken ...

Mehr dazu bei http://www.sven-giegold.de/2018/eugh-urteil-zu-trilogen-durchbruch-fuer-mehr-transparenz-bei-der-eu-gesetzgebung/
und https://www.netzwerk-ebd.de/nachrichten/erster-durchbruch-fuer-transparentere-eu-gesetzgebung/
und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=200551&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=687524
und die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180035de.pdf


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Tags: #EuGH #Klage #Urteil #Trilog #Transparenz #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren
Erstellt: 2018-03-31 09:17:54
Aufrufe: 1493

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