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07.10.2009 Videokameras in Mietshäusern unzulässig

07.10.2009: Videokameras in Mietshäusern unzulässig

In Großbritannien sind Überwachungskameras sogar flächendeckend installiert, ohne die Kriminalität groß einzudämmen, Scotland Yard stufte das milliardenschwere Programm als «völliges Fiasko» ein. Doch wie sieht es aus, wenn eine Immobiliengesellschaft eine derartige Anlage installiert, etwa für den Aufzug oder den Gemeinschaftsraum?

Sehr zum Unwillen der Bewohner, die nach eigenen Angaben nicht informiert wurden,ist genau das in zwei Mehrfamilienhäusern passiert. Eine Mieterin beschwert sich.

Bettina Gayk, Sprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten, gibt ihr recht: «In der Regel ist die Überwachung von Treppenhäusern oder Fahrstühlen nicht erlaubt. Die Mieter müssen das Recht haben, unbeobachtet Besuch zu empfangen oder ihre Wohnung zu betreten. In einer privaten Wohnanlage stelle die Installation von Kameras einen «sehr schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht» dar.

Mehr dazu bei http://www.az-web.de/news/topnews-detail-az/1074130?_jumps=1&_g=Videokameras-in-Mietshaeusern-unzulaessig


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Tags: #Persoenlichkeitsrecht #Videokamera #Mietshaus #Ueberwachung #Datenschutz #Videoueberwachung #Privatsphaere
Erstellt: 2009-10-07 07:14:14
Aufrufe: 3339

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