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10.11.2018 Demo gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz

Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz ruft auf zur Demo am 10.11. 13:30h in Potsdam

Schon bei der #unteilbar Demo vor einigen Wochen haben wir uns gegen die neuen Polizeigesetze ausgesprochen. Bayern war der Vorreiter, doch auch in Sachsen, NRW und nun sogar im rot-rot regierten Brandenburg werden die Befugnisse der Polizei ohne jede Not vergrößert und die Grundrechte eingeschränkt.

Aktion Freiheit statt Angst unterstützt das Bündnis in Brandenburg und ruft ebenfalls zurm Protest auf. Dazu wird es am Samstag den 10.11. ab 13:30h in Potsdam eine Demonstration geben. Sie beginnt am Bahnhof Charlottenhof und führt über die Staatskanzlei zum Landtag.

Der Aufruf

Nein zum neuen Brandenburger Polizeigesetz! – Gemeinsam gegen den Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte!

Umstrittenes Bayerisches Polizeiaufgabengesetz als Blaupause
Die Landesregierung in Bayern hat vorgemacht, wie schnell Grundrechte mit einem Polizeigesetz grundlegend in Frage gestellt werden können. Nun plant neben anderen Landesregierungen auch in Brandenburg der Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) ein neues Landespolizeigesetz, das rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und die Gewaltenteilung angreift.

Polizei oder schon Geheimdienst?
Der mit dem Referentenentwurf im Juli veröffentlichte Duktus der Gesetzesnovelle ist eindeutig: im Gewand der Terrorabwehr soll die Polizei neue Befugnisse bekommen, die eine lange Liste von Grundrechtseinschränkungen beinhalten. Das als Lehre aus dem Faschismus eingeführte verfassungsrechtliche Trennungsgebot für geheimdienstliche und polizeiliche Methoden wird immer weiter ad absurdum geführt. Mit der „Online-Durchsuchung“ können Ermittler*innen vollständig auf die elektronische Kommunikation eines Menschen (und dessen Mitmenschen), die Aufenthaltsorte, die Fotos, die Notizen und weitere gespeicherte Daten zugreifen. Weiterhin soll die Polizei mit Spionagesoftware, auch Staatstrojaner genannt, verschlüsselte Kommunikation überwachen können („Quellen-TKÜ“). Diese geplanten polizeilichen Befugnisse gehen weit über bereits legalisierte Angriffe auf die Persönlichkeitsrechte wie z. B. Hausdurchsuchungen oder Lauschangriffe auf Wohnungen hinaus und bedrohen unsere Privatsphäre auch im digitalen Bereich.

Straftatenwahrsagerei statt Unschuldsvermutung
Die neue Qualität des Brandenburgischen Polizeigesetzes spiegelt sich nicht nur in den neuen Überwachungs- und Repressionsmethoden wider. Ähnlich wie der von der bayerischen Gesetzesinitiative bekannt gemachte Begriff der „drohenden Gefahr“ führt das neue Polizeigesetz mittels diffusen und unbestimmten Begriffen eine Gefahrenabschätzung durch die Polizei ein. Danach können Menschen überwacht werden, in Präventivhaft genommen oder Fußfesseln angelegt bekommen, auch wenn diese Menschen noch nicht konkret verdächtig sind. Der Begriff einer „drohenden Gefahr“ untergräbt das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung und eröffnet der Polizei eine „Straftatenwahrsagerei“, die einer demokratischen Gesellschaft unwürdig und somit in keiner Weise akzeptabel ist.

Von der „Terrorismusabwehr“ zur Uferlosigkeit von Grundrechtseinschränkungen

Dass die geplanten weitgehenden Grundrechtseinschränkungen nicht im Feld der Bekämpfung von „Terrorist*innen“ verbleiben, ist schon jetzt eine Frage der politischen Definitionsmacht, die sich mit der Zeit und anderen politischen Kräfteverhältnissen schnell verändern kann.

Andere Neuerungen im Brandenburgischen Polizeigesetz zeigen, dass schon mit dem jetzigen Entwurf nicht nur der „Terrorismus“ im Fokus von präventiver Überwachung und Repression ist. Die mit der Gesetzesverschärfung geplanten Meldeauflagen ermöglichen der Polizei allein zu entscheiden, wer sich bis zu einem Monat regelmäßig bei einer Polizeistation melden muss. Die Meldeauflagen werden explizit im Rahmen des Versammlungsgesetzes, vor allem für politisch aktive Menschen, vorgesehen.

Grundrechte: Opfer eines vermeintlichen Sicherheitsgefühls
Die Verschärfung der Landesgesetze reiht sich ein in einen Sicherheitsdiskurs, der jegliche Fakten und Analysen über Kriminalität oder „Terrorismus“ außer Acht lässt. Auch eignet sich das neue Polizeigesetz nicht zur Straftatenprävention. Vielmehr soll mit der rigiden Gesetzesverschärfung die vermeintliche Erhöhung eines diffusen Sicherheitsgefühls erzeugt werden.

Neues Polizeigesetz: Gefahr für die Sicherheit ganzer Bevölkerungsgruppen

Nicht nur das Sicherheitsgefühl, sondern auch die Sicherheitslage derjenigen Menschen wird massiv gestört, die schon jetzt häufig im Fokus der Polizei stehen. Menschen mit Migrationshintergrund sind besonders betroffen von rassistischen Sicherheitsdiskursen, die Flucht und Migration in einem Atemzug in den Zusammenhang mit Kriminalität und „Terrorismus“ stellen. Das verfassungswidrige „Racial Profiling“, also die anlassunabhängige Polizeikontrolle und Verdächtigungen von beispielsweise als Migrant*innen wahrgenommenen Menschen, ist eine Vorstufe der neuen geplanten gesetzlichen Maßnahmen. Die von Schröter und seinen Innenministerkollegen geplanten Verschärfungen der Polizeigesetze gehen uns jedoch alle an. Egal ob politische Aktivist*innen, Fußballfans, Gewerkschafter*innen, Wohnungslose, Menschen mit psychischer Erkrankung oder auch einfach nur Kapuzenpulli-Träger*innen: die vorgeschlagenen polizeilichen Maßnahmen können und werden bei allen zur Anwendung kommen.

Wir sind ein breites, weltoffenes Bündnis: Wir stehen ein für Grundrechte und Freiheit!
In Bayern, NRW und Niedersachsen wenden sich breite, zivilgesellschaftliche Bündnisse gegen die Verschärfungen der Landespolizeigesetze. Zehntausende demonstrierten gegen den Angriff auf grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und die Gewaltenteilung.

Auch in Brandenburg gilt es, unsere Freiheits- und Grundrechte gegen die geplante Gesetzesverschärfung zu verteidigen:

  •     Wir wollen über die geplanten Maßnahmen aufklären und eine Gegenöffentlichkeit schaffen!
  •     Wir wollen die Verschärfung im Rahmen des neuen Polizeigesetzes in Brandenburg verhindern! Auch punktuelle Verschärfungen des Polizeigesetzes lehnen wir ab!
  •     Wir sind ein breites Bündnis von demokratischen Einzelpersonen, Initiativen, Organisationen und Parteien, deren Anliegen es ist, die Grund- und Freiheitsrechte zu schützen. Rassismus und rechte Hetze haben bei uns keinen Platz.
  •     Wir verstehen uns als Teil des bundesweiten Widerstands gegen die Polizeigesetzesverschärfungen. Wir sind solidarisch mit anderen Initiativen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die neuen Polizeigesetze in den Bundesländern zu verhindern.

Wir zeigen Widerstand gegen das neue Brandenburgische Polizeigesetz – Überall und solange, bis das Gesetz vom Tisch ist!


Der Inhalt des Gesetzentwurfs

Zur Zeit liegt ein Entwurf des Innenministeriums vom Juli 2018 und eine Kabinettsvorlage vom 15.10. vor. Der Text, der voraussichtlich Mitte November in erster Lesung vorgelegt wird, kann sich davon noch unterscheiden. Zu Kritisieren sind auf jeden Fall folgenden Inhalte des Gesetzentwurfs (in eckigen Klammern wird kurz angemerkt, was seitens des Brandenburgischen Innenministeriums aufgrund der öffentlichen Debatte eventuell noch abgeschwächt wird):

  • Ausweitung der Schleierfahndung bzw. der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen (§ 12)
  • Einführung eines Paragrafen über die molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung (§ 12a)
  • Einführung von Meldeauflagen u. a. im Kontext des Versammlungsgesetzes (§ 15a)
  • Legalisierung von Hauseinbrüchen durch Polizei, damit sie Spionagesoftware oder sonstige Überwachungsmöglichkeiten auf technischen Geräten anwenden kann (§ 23 Abs. 1 Nr. 5)
  • Ausweitung der Durchsuchungsbefugnisse u. a. im Kontext des Versammlungsgesetzes (§ 22 Abs. Nr. 6)
  • Im Rahmen der „Terrorismus“-Abwehr: Massive Ausweitung der Eingriffsmöglichkeiten und Grundrechtseinschränkungen auf Grundlage von unbestimmten bzw. nicht näher definierten Merkmalen, die sich den vielfach im Kontext des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes kritisierten Begriffs der „drohenden Gefahr“ gleichen. Allein abhängig von der Einschätzung durch die Polizei können Menschen als Gefährder eingestuft werden, die somit massiven Repressionen und Überwachungen ausgesetzt werden, u. a. Gewahrsamnahmen bis zu einem Monat, Aufenthaltsgebote und Kontaktverbote, Online-Durchsuchungen [evtl. abgeschwächt], Fußfesseln  [evtl. abgeschwächt] etc. (§ 28a bis § 28f).
  • Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Straßen und Plätzen und an „Objekten“, die allein abhängig von der Gefahreneinschätzung der Polizei zu „gefährdeten“ Objekten erklärt werden. (§ 31 Abs.2)
  • Einsatz von Bodycams für die allein von der Polizei gesteuerten Aufnahme von Bild- und Tondaten (§ 31a)
  • Ausweitung der Observation von Personen (§ 32)
  • Einsatz von Spionagesoftware („Staatstrojaner“) unter Ausnutzung von Sicherheitslücken zur Überwachung von verschlüsselter Kommunikation (§ 33d)
  • Einsatz von Handgranaten bzw. Sprengmitteln als Waffen (§ 61 Abs. 3)

Die Formulierung, dass es sich hierbei um eine "Blaupause aus Bayern" handelt, lässt sich nicht verleugnen ...

Mehr dazu bei https://nopolgbbg.de/aufruf/

 


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Y9
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Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Staatstrojaner #Q-TKÜ #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Schleierfahndung #Polizeigesetz
Erstellt: 2018-10-26 08:40:03
Aufrufe: 2274

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