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25.10.2018 Urteil schränkt Polizei beim Fotografieren ein

Demonstranten sind keine Statisten für Polizeiwerbung

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem Urteil in der letzten Woche festgestellt, dass Fotos eines Demonstrationszuges, den die Polizei bei einer Maikundgebung eines linken Bündnisses gemacht hatte, nicht auf Facebook und Twitter veröffentlicht werden dürfen. Nur zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit darf die Polizei keine Fotos von Teilnehmern einer Demonstration machen.

Allein schon, dass die Polizei bei einer Demo für die Demonstranten wahrnehmbar fotografiert sei rechtswidrig, urteilten die Richter, denn ohne eine Sicherheitsnotwendigkeit darf durch Aufnahmen nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen. Fotografierende Polizeibeamte wirken einschüchternd auf die Demonstranten und könnten sie von der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abhalten. Auch die Bekleidung der Polizisten mit Westen mit der Aufschrift "Social Media Team" ändere daran nichts.

TeilnehmerInnen der Demonstration mit Migrationshintergrund oder sogar noch im Asyl-Anerkennungsverfahren müssen auch befürchten, dass solche Bilder in ihren Heimatländern zu Repressionen gegen sie führen können.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Presseteam-der-Polizei-darf-bei-Demos-nicht-fotografieren-4199389.html


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Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Überwachung #Videoüberwachung #Verammlungsfreiheit #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2018-10-25 08:56:02
Aufrufe: 1134

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