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08.02.2019 Urteil: Keine anlasslose Kennzeichenerfassung

Auch "neue Polizeigesetze" sind davon betroffen

Vor Weihnachten haben wir uns noch gefreut, dass das Überwachen von Dieselfahrzeugen mittels Videoüberwachung unzulässig ist. Nun können wir sogar sagen: Jede anlasslose Kennzeichenerfassung verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist als Eingriff in die Privatsphäre unzulässig!

Das hat das BVerfG nach dem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 18.12.2018 entschieden ( -1 BvR 2795/09 - und - 1 BvR 3187/10 -). Nach der Klage eines Autofahrers aus Baden-Würtemberg im Jahr 2008 steht nun die Verfassungswidrigkeit der Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen in Baden-Württemberg und Hessen fest. Die entsprechenden Gesetze in Baden-Würtemberg und Hessen müssen entsprechend geändert werden. Für jede automatisierte Kennzeichenerfassung muss künftig ein konkreter Anlass, etwa eine Terrordrohung, vorliegen.

Auch die anderen Bundesländer sollten ihre Gesetze dahingehend überprüfen. So hat Sachsens Innenminister bereits angekündigt das neue Polizeigesetz(!) zu prüfen. Sachsen wollte dort sogar verankern, dass auf bestimmten Straßen stationäre Scanner aufgestellt werden, was das Erstellen von tagtäglichen Bewegungsprofilen der Autofahrer ermöglichen würde.

Neben der Einschränkung der Grundrechte bemängelt die Humanistische Union in ihrer Pressemitteilung zu dem Urteil auch die hohe Fehlerrate dieser Systeme: "In vielen Ländern sind über 90% der Treffermeldungen falsch."

Der Hauptkritikpunkt bleibt jedoch die Möglichkeit mit Hilfe solcher Systeme auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste zu erstellen. Das entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, insbesondere etwa im Vorfeld von Demonstrationen. Dem stehe ein unverhältnismäßig geringer Nutzen gegenüber.

Als positive Nebenwirkung des Urteil ist festzuhalten, dass  das Urteil auch dem aktuellen Vorstoß der Bundesregierung, Kennzeichenscanner auch für die Verhängung von Ordnungswidrigkeiten (Bußgelder gegen Dieselfahrer in Fahrverbotszonen) einzusetzen keine Zukunft mehr gibt. Auch die anlasslose automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, wie sie z.B. am Berliner Bahnhof Südkreuz (vergeblich) erprobt wurde, steht damit auf der Kippe.

Bedauerlich ist nur, dass solche Verfahren sich über viel zu viele Jahre hinziehen (VDS 2007-2010, BKA-Gesetz 2008-2016, Kfz Kennzeichenerfassung 2008-2018, ...)

Mehr dazu bei http://www.humanistische-union.de/nc/aktuelles/aktuelles_detail/back/aktuelles/article/bundesverfassungsgerichtsurteil-zur-kfz-kennzeichenkontrolle-ein-grosser-sieg-fuer-die-buergerrechte/
und das Urteil https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/12/rs20181218_1bvr279509.html
und http://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Nach-Urteil-des-Verfassungsgerichts-Sachsen-laesst-neue-Polizeigesetz-ueberpruefen


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Erstellt: 2019-02-08 10:04:41
Aufrufe: 1741

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