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15.04.2019 Eigene Staatsbürger als Observationsobjekte

Eine Auftragstätigkeit: Der Auslandsgeheimdienst im Innern?

Inzwischen folgern die Grundrechtsverletzungen so schnell aufeinander, dass man kaum noch hinterher kommt. Nach n EU Urheberrechtsreform, Verschlechterung der ePrivacy Verordnung , EU-Verordnung zu "terroristischen Online-Inhalten" nun auch noch das: Der Bundesnachrichtendienst soll im In- und Ausland Geräte hacken und durchsuchen dürfen. Gab es nicht zu Zeiten des NSA Untersuchungsausschuss ein großes Winden, um zu erklären, dass "der BND die Daten von Deutschen nur im Weltraum abgreift", weil er im Inland vor allem gegenüber deutschen Staatsbürgern nicht tätig werden darf? Jedenfalls  sagte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, im NSA Untersuchungsausschuss. "Grundrechte sind Menschenrechte, die allen zustehen. Daher kann man nicht zwischen In- und Ausland unterscheiden."

Die Zeiten der Zurückhaltung sind wohl vorbei, denn anstatt den Geheimdienst zu bremsen erhält er nun einen weitgehenden Freifahrtschein. Ein neuer Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass der BND im In- und Ausland hacken darf. Von diesen gehackten "informationstechnischen Systemen", also Computern, Servern oder Smartphones, dürfen anschließend Daten über Betroffene erhoben werden, also eine eine sogenannte Online-Durchsuchung durchgeführt werden. 

Um erst keine nähere Klarstellung über die Rechtmäßigkeit beibringen zu müssen, wird einfach erklärt: "Die ersuchende Behörde trägt gegenüber dem Bundesnachrichtendienst die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der durchzuführenden Maßnahme. Der Bundesnachrichtendienst ist für die Durchführung verantwortlich."

Damit kann der BND nun im Inland ähnlich dem Verfassungsschutz tätig werden. Er kann die Provider nach Datenfragen und Betreiber von Videoüberwachungsanlagen müssen ihre Aufzeichnungen sowie die aktuellen Überwachungsbilder an den BND auf Anfrage weitergeben.

Noch winkt die SPD ab - mal sehen wie lange ...

Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/gesetzesentwurf-auch-bnd-soll-im-inland-online-durchsuchen-duerfen-1904-140375.html


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Erstellt: 2019-04-15 16:17:19
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