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17.04.2019 PSD2 gilt ab 14. September

TAN Listen landen auf dem Müllhaufen der Geschichte

In 150 Tagen gilt EU-weit die PSD2, die Payment Service Directive 2. Dann sind TAN Listen auch als iTAN nicht erlaubt. Die Bankkunden müssen auf Smartphone-TANs oder extra Geräte zur TAN Generierung umsteigen.

Eigentlich waren die Liste gut und sicher solange die Kunden nicht auf betrügerische Mails hereinfallen und ihre TANs als Antwort verschicken. Mit den Smartphone TANs gibt es dafür ein anderes Problem. Man sollte die Banking App nicht auf dem gleichen Gerät laufen lassen, auf dem auch die TANs von der Bank per SMS landen.

Welche weiteren Änderungen sich mit der PSD2 ergeben wird man wohl erst im Herbst sehen. Nach der PSD1 hatten die Internetkonzerne das Recht erhalten eigene Bankgeschäfte zu organisieren. Die üblichen Banken fanden das überhaupt nicht gut, dass Händler in die Konten der Kunden schauen durften.

Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/online-banking-in-150-tagen-verlieren-die-tan-zettel-ihre-gueltigkeit-1904-140739.html


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Tags: #EU #PrivacyShield #PSD2 #Kontozugriff #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Anonymisierung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Bankdaten #SafeHarbor #Bankdaten/Swift-Abkommen #Scoring
Erstellt: 2019-04-17 16:52:29
Aufrufe: 1144

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