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27.06.2019 Ausländerzentralregister verletzt Datensparsamkeit und Zweckbindung

Bundesrat übergeht Bedenken der Ausschüsse

Schon zum 2. Mal läuft uns innerhalb von wenigen Tagen etwas wie die verbotene "Reichspersonalnummer" über den Weg. Diesmal ist es der Bundesrat, der sich wieder einmal mit der eindeutigen Identifizierung von Geflüchteten beschäftigt. Obwohl die zuständigen Ausschüsse die Rechtmäßigkeit einer anlasslosen Totalüberwachung alle Flüchtlinge bezweifeln, hat der Bundesrat die neuen Vorschriften durchgewinkt.

Danach sollen schon 6-Jährige Fingerabdrücke abgeben müssen und das Ausländerzentralregister (AZR) soll zu einem noch größeren Datenpool gemacht werden. Für Jede/n werden zukünftig dort Gesundheitsinformationen und biometrischen Daten gespeichert.

Der ehemalige schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert warnte in seiner Stellungnahme, das AZR werde immer weiter ausgebaut, was eine „Totalkontrolle der Erfassten ermöglicht“. In den Ausschüssen wurde verlangt, vor der Beschlussfassung die Kompatibilität mit der DSGVO zu prüfen - diese Forderung wurde vom Bundesrat übergangen. Nach Ansicht von Ausschussmitgliedern eröffne die Neuregelung Missbrauchspotential:

    […] sodass in der faktischen Umsetzung des Gesetzes letztlich eine missbräuchliche Datenübermittlung der Grunddaten gemäß § 14 AZRG ohne konkrete Zweckbindung nahezu ohne Kontrolle möglich wird.

Dies ist deshalb so fatal, weil die Daten aus dem AZR nicht nur Ausländerbehörden oder Polizeien zur Verfügung stehen, sondern auch Geheimdienste, Gesundheitsämter und mehr als 400 Jobcenter darauf zugreifen können. Diese Zugriffe sollen in der Neuregelung noch ausgedehnt werden, in dem vorgesehen ist, künftig nicht mehr einzelne Personen (Stellenzeichen) zum Zugriff zuzulassen, sondern ganze Abteilungen der entsprechenden Stellen. Welcher Missbrauch durch "private Interessen" beim Zugriff auf Polizeidatenbanken geschieht haben wir vor einige Zeit berichten müssen ( Polizisten nutzten Ermittlungsdaten zum Stalken ).

So wird schon mal an Minderheiten, hier Geflüchteten, geübt wie man Menschen in zentralen Datenbanken total gläsern macht. Die Erweiterung auf andere Personengruppen war in der Vergangenheit stets nur eine Frage der Zeit.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2019/bundesrat-ignoriert-zweifel-am-auslaenderzentralregister/
und ganz viele Links von Statewatch zu den dazu gehörenden EU-Datenbanken http://www.statewatch.org/interoperability/eu-big-brother-database.htm


Kommentar: RE: 20190627 Ausländerzentralregister verletzt Datensparsamkeit und Zweckbindung

Demnächst als RFID in die Linke Schulter oder als QR-Code in Nacken tätowiert.
/IronieOff

C., 27.06.2019 12:39


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Erstellt: 2019-06-27 07:44:19
Aufrufe: 907

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