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10.09.2019 EuGH verhandelt über Vorratsdatenspeicherung

Regierungen ignorieren oder verschleppen EuGH-Urteile

Heutig und morgen verhandelt der EuGH über die Vorratsdatenspeicherung - mal wieder muss man sagen. Eigentlich gibt es bereits höchstrichterliche Urteile, die feststellen, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung aller Menschen gegen die Menschenrechte verstößt und unzulässig ist. Es gibt jedoch noch immer Staaten in der EU, die "sich von den bisherigen Urteilen nicht angesprochen fühlen". Aktuell geht es um die gesetzlichen Regelungen in Belgien, Frankreich und Großbritannien.

Zu der aktuellen Verhandlung hat der Europaabgeordnete Patrick Breyer in einer Pressemitteilung festgestellt:

Heutige Gerichtsverhandlung über die Vorratsdatenspeicherung: „Größte Gefahr“

Heute und morgen verhandelt der Europäische Gerichtshof über die unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung in Frankreich (C-511/18), Belgien (C-520/18) und Großbritannien (C-623/17).

„Die Aufzeichnung von Informationen über die alltägliche Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Hunderte Menschen könnten in Dänemark wegen falscher Vorratsdaten unschuldig verurteilt worden sein[1] – das Europäische Parlament wird sich in Kürze damit befassen. Telekommunikationsdaten sind besonders anfällig dafür, Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen, und dürfen deshalb nicht ohne jeden Verdacht angehäuft werden. 

Es ist ein Skandal, dass wiederholte Urteile des EuGH gegen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung von Europas Regierungen – einschließlich der Bundesregierung – ignoriert werden und die EU-Kommission untätig zusieht. Unter ständiger Beobachtung und Aufzeichnung erlahmen Vielfalt und gesellschaftlicher Protest. Eine angepasste, erstarrte Gesellschaft hat keine Zukunft. Stoppen wir massenhafte, anlasslose Überwachung! Dafür setze ich mich im Europaparlament ein.“ 

Hintergrund: Dem Bundesverfassungsgericht liegen seit 2016 Verfassungsbeschwerden gegen das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor, unter anderem eine von Digitalcourage und Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung unterstützte Beschwerde, in der auch Patrick Breyer Beschwerdeführer ist. Kurz vor Inkrafttreten der Speicherpflicht Mitte 2017 setzten Gerichte das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung wieder aus, weil es die Grundrechte der ohne Anlass betroffenen Bürger verletze. Das Bundesverfassungsgericht hat noch keinen Termin zur Verhandlung oder endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden bekannt gegeben. 

Aus Sicht der Zivilgesellschaft ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld.  

Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen. 

[1] Justizskandal in Dänemark:  https://www.fr.de/politik/vorratsdatenspeicherung-wurden-daenemark-unschuldige-wegen-falscher-telefondaten-verurteilt-12776492.html

Mehr dazu Fehlurteile durch falsche VDS Daten in Dänemark befürchtet
und "Session Logging" in Dänemark https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5406-20160216-session-logging-in-daenemark.htm
https://www.patrick-breyer.de/?p=589209


Kommentar: RE: 20190910 EuGH verhandelt über Vorratsdatenspeicherung

Minister, die höchstrichterliche Anordnungen ignorieren, gehören ins Gefängnis. Ansonsten sollte zumindest zugegeben werden, dass die Gewaltenteilung aufgehoben ist und es somit kein demokratischer Rechtsstaat mehr ist. Aber das trauen sie sich im Moment noch nicht. Es ist ja auch viel leichter und bequemer, eine Herde von sich frei fühlenden blöden Wahlschafen zu verarschen, als Leute gewaltsam zu unerdrücken, die ihre Unfreiheit endlich erkannt haben.
Bin echt gespannt, wie lange diese Nummer noch funktioniert.

Ni., 10.09.2019 10:34


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/356
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Tags: #VDS #EuGH #Urteile #EU #untätig #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #FalsePositives
Erstellt: 2019-09-10 08:11:20
Aufrufe: 1237

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