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15.10.2019 Überwachungspaket aus der Schublade

Vorratsdatenspeicherung wiederkauen

Früher hieß es: "Wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man nen Arbeitskreis."
Seit 12 Jahren hallt der Ruf nach Vorratsdatenspeicherung und mehr Überwachung durchs Internet.

Genau das wird jetzt von der CDU wieder gebetsmühlenartig wiederholt.

  • Eine funktionierende Vorratsdatenspeicherung (so was kann es nicht geben, s. hier)
  • Überwachung von Messenger-Diensten
  • Möglichkeiten für Ermittlungen der Behörden im Darknet
  • Speicherung und Analyse relevanter Daten sowie bei Online-Durchsuchungen
  • Einsatz von Bundestrojanern
  • Übertragung der Befugnisse des Verfassungsschutzes in die digitale Welt (was soll das wohl bedeuten?)
  • Erweiterung des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) um automatische Meldebestimmungen für die Plattformbetreiber

Einzig diskussionswürdig ist der Vorschlag Verleumdung, Beleidigung oder Bedrohung im Netz zu einem Offizialdelikt zu machen. Das würde bedeuten, dass die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden auch ohne eine Anzeige des Betroffenen beginnen könnten.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-Halle-Attentat-CDU-fordert-umfangreiches-Ueberwachungspaket-fuers-Internet-4555401.html


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Tags: #Überwachungspaket #Bundestrojaner #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit
Erstellt: 2019-10-15 08:14:32
Aufrufe: 916

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