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16.11.2019 EUGh befreit Content-Anbieter teilweise vom TKG

Positive Veränderungen in der "Speicherpflicht"

Vor fast einem Jahr hatten wir berichten müssen, dass der Mailanbieter Posteo mit seiner Klage vor dem BVerfG gegen eine gerichtliche Anordnung zum Mitlesen von Kundenmails gescheitert war. Das BVerfG hatte die Klage von Posteo nicht angenommen und dazu ausgeführt:

Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Telekommunikationsüberwachung ergebe sich aus § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO Provider seien verpflichtet für die Dauer einer Überwachungsmaßnahme die Verkehrsdaten und insbesondere die IP-Adressen zu dem betreffenden Account zu „loggen“.

Posteo hatte argumentiert, dass es Daten nicht loggen könne, die bei der Firma, wegen des datensparsamen Aufbaus der Serverarchitektur überhaupt nicht anfallen. Das gleiche Argument wollte der Mailanbieter Tutanota gegen die Staatsanwaltschaft Itzehoe anwenden, die kürzlich Einsicht auf unverschlüsselt bei Tutanota gelagerte Mails eines Kunden verlangte.

Das Start-up Tutanota aus Hannover sieht sich selbst als "weltweit sicherster E-Mail-Service Anbieter". Es bietet den Nutzern verschlüsselte Mail an und versichert auch unverschlüsselt abgelegte Mail nicht weiterzugeben. Nach einem Ordnungsgeld von 1000 Euro und dem negativen Ausgang des Verfahrens von Posteo beim BVerfG war auch Tutanota bereit den Behörden entgegen zu kommen.

Glücklicherweise mussten beide Unternehmen ihre datensparsame Server-Architektur nicht umbauen, weil eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Juni dies überflüssig gemacht hatte. In dem Verfahren sollte Google gezwungen werden eine Überwachungsschnittstelle wie ein (deutscher) Internet-Provider bereitzustellen. Der EUGh verneinte dies, "da dieser Dienst nicht ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze besteht", wie es das TKG vorsieht.

Damit ist auch das Verfahren von Posteo vor dem Bundesverfassungsgericht "in Bezug auf E-Maildienste wie Posteo überholt, weil das TKG auf diese Dienste nicht mehr anwendbar ist".

Tutanota und wahrscheinlich wohl auch Posteo bieten den Behörden (nur) auf eine richterliche Anordnung, aus dem Firmennetz ausgelagerte Kopien von zukünftigen E-Mails der Betroffenen an. Ein Zugriff auf die Bestände an alten Mails ist nach dem EUGh Urteil nicht mehr notwendig. Nach demTransparenzbericht von Tutanota ist die Firma bisher bei 4 Kunden nach einer richterlichen Anordnung so verfahren.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/tutanota-gericht-zwingt-provider-e-mails-unverschluesselt-herauszugeben-a-1296036.html
und https://www.spiegel.de/netzwelt/web/europaeischer-gerichtshof-gmail-muss-keine-ueberwachungsschnittstelle-einrichten-a-1272201.html


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Erstellt: 2019-11-16 11:29:54
Aufrufe: 1029

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