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19.02.2020 Gebührenverordnung der Bundespolizei

Demonstrieren soll man sich leisten können

Grundrechte - schön und gut, aber dafür soll der Bürger künftig auch zur Kasse gebeten werden. So sieht es jedenfalls die nach Ansicht der Innenministers neu einzuführende Gebührenverordnung der Bundespolizei vor. Damit sind weitere Einschränkungen des Versammlungsrechts verbunden. Schon die Meldeauflagen für die vorgeschriebenen Ordner in diversen Polizeigesetzen waren ein Eingriff in dieses Grundrecht. Nun sollen folgen Gebühren für Identitätsfeststellungen, Platzverweise, Anordnung von Gewahrsamnahme und viele weitere Tätigkeiten.

Die Menschen werden aus Angst vor hohen Zwangsgeldern von der Wahrnehmung ihrer bürgerlichen Rechte abgeschreckt. Diese gebühren werden nicht richterlich angeordnet sondern direkt von den Beamten vor Ort vollstreckt. Noch über diesen Gebührenkatalog hinaus schießt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), die zu zivilem Ungehorsam und nicht genehmigten, bzw. verbotenen Protesten auf ihrer Internetseite sogar eine "Kostenbeteiligung" am gesamten Polizeieinsatz verlangt. Da könnten bei einem Hubschraubereinsatz schnell einige Zehntausend Euro zusammenkommen.

Statt zu zahlen sollte man vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Einspruch einzulegen und gegebenenfalls klagen, wenn man das nötige Kleingeld hat ...


Natürlich sind die Begehrlichkeiten des Innenministers damit nicht erledigt. Gestern berichteten wir über die geplanten Erweiterungen der Kontrolle des Internets und Horst Seehofer (CSU) fordert in einem Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz die Ausweitung der Zuständigkeit der Bundespolizei auf sogenannte Hauptverkehrsrouten und den "präventiven" Einsatz von verdeckten Ermittlern, wie Telepolis berichtet.

Auch für den konkreten Einsatz hat der Innenminister seine Vorstellungen. Er fordert den Einsatz von Tasern (auch wenn laut Reuters seit 2000 in den USA 1.081 Personen Taser-Einsätze nicht überlebten und will eine rechtliche Grundlage für den legalen Einsatz des "finalen Rettungsschusses".

Interessant finden wir, dass er die automatisierte Gesichtserkennung aus seinem Entwurf wieder herausgenommen hat - sehr zum Unwillen anderer Innenpolitiker der Union. Vielleicht hat er unseren Fragen- und Forderungskatalog zum Gesichtserkennungspiloten am Berliner Bahnhof Südkreuz doch gelesen - und verstanden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Schrittweise-Aushoehlung-der-Freiheitsrechte-4663640.html


Kommentar: RE: 20200219 Gebührenverordnung der Bundespolizei

Ja krass...geht alles unter...bald nur noch Demos für Besserverdienende, nur warum sollten die auf die Straße gehen...wer das Geld hat, hat die Macht, wer die Macht hat, hat das Geld...

Ch., 19.02.2020 17:29


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/37Z
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Tags: #Gebührenverordnung #Bundespolizei #Platzverweise #Identitätsfeststellungen #Gewahrsamnahme #Lauschangriff #Versammlungsrecht #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2020-02-19 09:53:12
Aufrufe: 765

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