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16.03.2020 Staatstrojaner nach Besuch durch die Polizei?

Polizei darf künftig "einbrechen"

Seit fast einem Jahr wird in Mecklenburg-Vorpommern über ein neues Polizeigesetz gestritten. Wie viele der Vorgänger in den anderen Bundesländern war der Entwurf voller Gefahren für unsere Grundrechte;

  • Die Polizei darf zukünftig von Providern und Dienstanbietern im Internet die Herausgabe von Verkehrs- und Bestandsdaten "von Verdächtigten und deren Kontaktpersonen" verlangen.
  • Die Polizei sollte erstmals Staatstrojaner gegen Personen einsetzen dürfen, die in der Zukunft mutmaßlich Straftaten begehen könnten.
  • Die Polizei soll präventiv und heimlich Staatstrojaner einsetzen dürfen. Heimlich? Kommt die Polizei mit Anonymous-Maske?
  • Bei dieser Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) werden laufende Unterhaltungen mitgelesen, bevor das Kommunikationsprogramm sie eventuell verschlüsselt.
  • Die Online-Durchsuchung in Meck-Pom darf sogar die gesamte vergangene elektronische Kommunikation einsehen, auch Fotos und Standorte.
  • Bereits beschlossen sind „elektronische Fußfesseln“.

Die vage und rechtlich nicht eingegrenzte Formulierung "präventiv und heimlich" hat im letzten halben Jahr für Diskussion auch in der das Gesetz unterstützenden SPD geführt. Nun ist es etwas klarer aber auch noch schlimmer geworden - nach dem nun verabschiedeten Polizeigesetz dürfen Ermittler künftig heimlich Wohnungen betreten, um Trojaner auf gut gesicherten Rechnern zu installieren.

Wenn also die Verwanzung über das Internet scheitert oder der Rechner überhaupt nicht mit dem Internet verbunden ist, dann darf die Polizei in die Wohnung einbrechen, um den Staatstrojaner zu installieren. Kommt sie dann regelmäßig zum Einbrechen vorbei, um die gespeicherten Ergebnisse auch wieder abzuholen oder funkt der Trojaner seine "Erkenntnisse" dem "unverdächtigen schwarzen Van" vor dem Haus zu?

Wie lange wird es wieder dauern - wahrscheinlich 6-8 Jahre - bis das Bundesverfassungsgericht solche Grundrechtseingriffe in die Privatsphäre wieder abstellt?

Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/neues-polizeigesetz-onlinedurchsuchung-von-rechnern-ohne-internet-2003-147229.html
und https://netzpolitik.org/2019/mecklenburg-vorpommern-staatstrojaner-im-neuen-polizeigesetz-sind-nur-ein-teil-der-ueberwachungsplaene/


20200316 Staatstrojaner nach Besuch durch die Polizei?

Ein #Trojaner auf einem #PC ohne #Internetanschluss zu installieren?! So was fällt nur DUMMEN #Politikern ein! Danach wird dann noch mal eingebrochen, um die LOG-Files zu suchen und zu kopieren?? Die Politiker wollen uns immer mehr für dumm verkaufen!

Mi., 15.03.2020 23:44


20200316 Staatstrojaner nach Besuch durch die Polizei?

Wie machen sie es, wenn der PC ein bios passwort hat?
Oder interne Cams da sind?
Verstossen sie dann gegen das Vermummungsverbot, wie bei allen SEK Einsätzen?

Ic., 15.03.2020 23:54


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/38s
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7203-20200316-staatstrojaner-nach-besuch-durch-die-polizei.html
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Tags: #Polizeigesetz #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #MeckPomm #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2020-03-16 08:42:00
Aufrufe: 781

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