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29.09.2020 Journalisten sollen zum Schweigen gebracht werden

Internationaler Rechtsbruch zur Verschleierung von Kriegsverbrechen

Vor 3 Wochen ist das Auslieferungsverfahren der USA um Julian Assange vor einem Londoner Gericht nach fast 6 Monaten Corona-Pause wieder angelaufen. Die Einzelheiten, die nur wenige Zuhörer dabei mitbekommen sind erschütternd.

Zensur schlimmer als in der Türkei

Über die Behinderung bei der Prozessbeobachtung und Berichterstattung schreibt Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen (RoG):

Die britischen Behörden versuchen uns, wie schon im Februar, die Beobachtung so schwer wie möglich zu machen: Obwohl wir uns seit Februar, also noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie, um eine Sitzplatzgarantie bemüht haben, wurde uns und anderen Organisationen diese explizit verwehrt. Wir müssen uns jeden Morgen aufs Neue um einen der nur sechs Sitzplätze für Beobachter bemühen, von denen jeden Tag zwei bis zum Mittag freigehalten werden für „VIPs“, die allerdings bis heute noch nie aufgetaucht sind. Großbritannien verletzt damit auf eklatante Weise seine menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Verpflichtungen, denen zufolge eine öffentliche Beobachtung von Verfahren sichergestellt werden muss. Zum Vergleich: Bei offenkundigen Schauprozessen in der Türkei ist es gang und gäbe, dass RSF – auch unter Corona-Bedingungen - als Prozessbeobachter garantierten Zugang bekommt.

Auch wenn die britische Regierung und die Justiz immer wieder betonen, das es sich um eine rechtsstaatliches Verfahren handelt, ist für RoG klar, dass es

im Kern ein politisches Verfahren ist: Denn die juristische Auseinandersetzung dreht sich um die Frage, ob Assange Verbrechen begangen hat, so argumentieren die USA, oder ob die von ihm und Wikileaks im Zusammenspiel mit Medien wie Der Spiegel veröffentlichten Informationen über Kriegsverbrechen der USA relevant für die Öffentlichkeit waren, so sieht es Reporter ohne Grenzen.

Ina Sembdner beschreibt in der Jungen Welt den "Alltag", den Julian Assange seit Anfang September ertragen muss. Zu den grundsätzlichen Rechtsfragen stellt sie fest

  • Großbritannien soll einen australischen Staatsbürger in die USA ausliefern, um ihm dort einen Prozess zu machen.
  • Die Öffentlichkeit ist fast vollständig von der Verhandlung ausgeschlossen.
  • Die Aussagen der Zeugen der Verteidigung sind auf Anordnung der vorsitzenden Richterin Vanessa Baraitser auf 30 Minuten beschränkt, während die US-Anklage ihre Kreuzverhöre auf vier Stunden ausdehnen kann.
  • Der Vorwurf gegen Assange heißt Spionage, dabei hat er journalistisch gearbeitet und sein Wissen mit anderen Medien, wie dem Spiegel, offen geteilt.
  • Zeugen der Verteidigung bezeugen unter Eid, dass die Veröffentlichungen von Wikileaks nicht nur Kriegsverbrechen an die Öffentlichkeit brachten, sondern solche auch verhindern halfen.
  • So mussten die US-Drohnenangriffe in Pakistan wegen der aufgedeckten Beweise eingestellt werden.
  • Auch in den jüngst eröffneten Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen die USA wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Afghanistan werden Beweise verwendet, die durch Wikileaks enthüllt werden konnten.
  • In den zehn Jahren der Verfolgung Assanges hat die US-Regierung nicht eine Person vorweisen können, die durch seine Veröffentlichung zu Schaden gekommen sei. Das ist aber weiterhin ein zentraler Anklagepunkt der US-Seite.

Folteropfer werden nicht gehört

Ein Tiefpunkt in dem in keiner Weise rechtsstaatlichen Verfahren war bisher die Verhinderung von Aussagen von US Folteropfern. So wurde zuerst versucht die Zeugenaussage des deutschlibanesischen Folteropfers der USA, Khaled El-Masri mit formalen Argumenten zu verhindern, schließlich war es ein "technischer Fehler" der seine Videoaussage unmöglich machte.

So wurden El-Masris Aussagen nur ohne die kompromittierenden Angaben vorgelesen. Ähnliches geschah auch dem Reuters-Journalisten Dean Yates, dessen Kollegen in dem von Wikileaks veröffentlichten »Collateral Damage«-Video von US-Soldaten ermordet wurden. Auf US-Drängen wurde ihm vom britischen Gericht verwehrt darüber zu sprechen.

Die ZDF-Anstalt vom 29.9. hat sich intensiv mit dem Fall Assange befasst, es lohnt sich sie zu schauen https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/387203.julian-assange-staatsfeind-nummer-eins.html
und https://www.jungewelt.de/artikel/388048.julian-assange-berlin-mauert-weiter.html
und http://mailings.reporter-ohne-grenzen.de/m/7593800/0-0962fc148fbb0b4e1d3c4cd47b99f2d1


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Erstellt: 2020-09-29 08:54:38
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