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22.10.2020 Stadt wollte Daten "auffällig" gewordener Flüchtlinge speichern

Datenschutz gilt auch für Geflüchtete

Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, genau wie die Unschuldsvermutung.

  • Gesetze in Deutschland und in der EU gelten für alle Menschen im Land.
  • Alle Menschen gelten als unschuldig solange sie nicht in einem ordentlichen Verfahren schuldig gesprochen wurden.

Das wollte der Grüne Oberbürgermeister Boris Palmer in Tübingen nicht einsehen. Er verteidigte seine Liste vermeintlich auffällig gewordener Asylsuchender bis der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte (DSB) ihm diese Liste mit einer förmlichen Untersagungsverfügung verboten hat.

Bis dahin wurde die Liste mit den Namen von Asylsuchenden gefüttert, die der Polizei in der Stadt "aufgefallen" waren. Die Datenschutzbehörde stellte dazu fest: "Die Aufnahme in die Liste erfolgt, ohne dass Staatsanwaltschaft oder ein Gericht sich bereits mit dem Vorwurf befasst und diesen in einem rechtsstaatlichen Verfahren bestätigt hätten." ... und ... "Zudem konnte die Stadt weder im Einzelfall noch generell belegen, dass von den erfassten Personen tatsächlich eine konkrete Gefahr für Behördenmitarbeiter ausgeht."

Eine weitere Kritik des DSB macht uns Sorgen: "Angeforderte Unterlagen wurden erst nach Monaten herausgegeben, teilweise fehlen zugesagte Akten bis heute". Das ist das Gegenteil dessen was man von einer für den Bürger tätigen Behörde erwarten muss - Transparenz und Unterstützung bei der Informationsbeschaffung.

Die widerrechtlich gespeicherten Listen müssen nun gelöscht werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2020/liste-der-auffaelligen-tuebingen-muss-datensammlung-ueber-gefluechtete-beenden/


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Tags: #Polizei #Tübingen #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Rechtsstaat #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit
Erstellt: 2020-10-22 08:21:25
Aufrufe: 597

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