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13.12.2020 Zentrale Verdachtsdatenbank beim BKA

"Weitgehende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung"

Der große Aufschrei gegen die Ausdehnung der Bestimmungen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) im Frühling diesen Jahres ist ausgeblieben. Ziel des Gesetzes im Herbst 2019 war es Hass aus dem Netz zu bekommen. Drohungen, Beleidigungen oder Verleumdungen in sozialen Medien sollen künftig unter das Strafgesetz fallen und mit Haft bestraft werden.

Schon 3 Monate später war das nicht mehr genug, die nächste Salamischeibe war dran. Wie netzpolitik.org schreibt, sollten die  große Plattformen wie Facebook oder Twitter beanstandete Inhalte nicht nur löschen, sondern sie auch an das Bundeskriminalamt (BKA) melden, inklusive IP-Adressen, Portnummern und sogar Passwörtern derjenigen NutzerInnen, die diese Äußerungen verantworten.

Elisabeth Niekrenz von der Digital-NGO Digitale Gesellschaft stellte zu dem Vorhaben damals fest: „Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen stellen sehr weitgehende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung dar“. ...  „Dabei ist die Wirksamkeit gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität höchst zweifelhaft“. Insbesondere die Sammlung der übermittelten Daten in einem Zentralregister beim BKA stellt zum einen die föderale Struktur der Bundesrepublik in Frage und ist zweitens mit der Medien- und Informationsfreiheit nicht zu vereinbaren. Denn gespeichert werden Anschuldigungen und Vermutungen, nicht die Ergebnisse von Ermittlungen. Auch Ermittlungsergebnisse wären zu löschen, wenn sie sich im Zuge derselben als haltlos erweisen.

Selbst nach Schätzungen des Justizministerium werden jährlich etwa 250.000 gemeldete Inhalte beim BKA landen, von denen nur ein kleiner Teil bearbeitet werden kann. Das gefährliche Ergebnis dieses Gesetzes wird also eine "eine Verdachtsdatenbank beim BKA " (Renate Künast) und die Beschäftigten bei den Diensteanbietern werden zu privaten Hilfs-Sheriffs der Polizei. Letzteres beklagen auch die Verbände der Internetwirtschaft, die nur die Wahl haben, entweder ihre Nutzer zu kontrollieren oder bei übersehenden Verstößen von der Polizei belangt zu werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2020/bundesregierung-beschliesst-pflicht-zur-passwortherausgabe/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7479-20201210-zwaenge-zur-nutzung-digitaler-geraete.htm#kom


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Erstellt: 2020-12-13 09:15:51
Aufrufe: 847

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