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02.11.2009 Wenn der Chef seine Angestellten ausspioniert

02.11.2009: Wenn der Chef seine Angestellten ausspioniert

Ein Zürcher Callcenter überwacht seine Mitarbeitenden mit drei Videokameras. Wer zur Toilette geht, muss sich aus- und wieder einloggen.

Was der Arbeitsinspektor der Stadt Zürich am 11. Juli 2008 im Callcenter der Firma Lido Kommunikation AG zu sehen bekam, gefiel ihm gar nicht. Im Protokoll heisst es wörtlich: «1. Die Mitarbeitenden werden mittels dreier Videokameras überwacht. 2. Die Mitarbeitenden müssen sich ausloggen (stempeln), wenn sie sich auf die Toilette begeben. Innerhalb von vier Minuten müssen sie sich wieder einloggen. Andernfalls wird die Toilettenzeit nicht als Arbeitszeit aufgezeichnet.»

«Oft müssen sie für jede Tätigkeit wie das Beantworten einer E-Mail oder das Recherchieren im Internet eine Taste drücken, damit der Chef sieht, wer wofür wie viel Zeit verwendet hat.»

Der Inspektor verlangte von der Firma, dass sie die Kameras «sofort» entfernt und das Aus- und Einloggen beim Gang aufs WC abschafft. «Das gelegentliche Aufsuchen einer Toilette gehört zur Arbeitszeit und darf nicht auf vier Minuten beschränkt werden.»

Kontrollperioden sind im Voraus anzukündigen und dürfen nur dazu dienen, die Leistung der Mitarbeiter zu beurteilen oder sie zu schulen. Generell unzulässig sind Verhaltenskontrollen. Auch Videokameras sind verboten, wenn sie das Verhalten der Angestellten überwachen sollen.

Mehr dazu bei http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Wenn-der-Chef-seine-Angestellten-ausspioniert/story/26542988


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Tags: #Videokameras #Ueberwachung #Toilette #Arbeitszeit #Arbeitnehmerdatenschutz #Verhaltenskontrollen
Erstellt: 2009-11-02 08:11:52
Aufrufe: 4219

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